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Um Verletzungen im Schulsport zu reduzieren, empfiehlt die bfu, die Unfallprävention in den Schulen systematisch und bewusst zu integrieren. Die Webplattform der bfu www.bfu.ch/de/dossiers/sport-in-der-schule bietet den Schulen praktische Unterstützung. Auf der Website sind vielfältige Informationen, Checklisten, Unterrichtsmaterialien zu verschiedenen Sportarten und Schulaktivitäten zu finden.

 

Schwimmunterricht

Der Lehrplan 21 verpflichtet die Schulträgerschaften, wenn immer möglich eine Gelegenheit für Schwimmunterricht anzubieten und hält als Grundanspruch im 2. Zyklus fest, dass alle Schülerinnen und Schüler sich sicher im Wasser bewegen und schwimmen können (siehe Wassersicherheitscheck). 

Der Lehrplan 21 und die dazugehörenden Erläuterungen zu den Lektionentafeln definieren den Rahmen des Schwimmunterrichtes. Ergänzend dazu hat das Amt für Volksschule und Sport die Vorgaben mit folgenden Richtlinien präzisiert.

Richtlinien zum Schwimmunterricht

Amtsverfügung 150 Richtlinien Schwimmen

 

Wasser-Sicherheits-Check

Vom Rand ins tiefe Wasser purzeln, sich 1 Minute an Ort über Wasser halten, 50m schwimmen und aussteigen – das ist der Wasser-Sicherheits-Check (WSC). Mit dem WSC wird getestet, ob sich eine Person nach einem Sturz ins Wasser selber an den Rand oder ans Ufer retten kann.

Schülerinnen und Schüler, die den WSC erfolgreich absolviert haben, bekommen von der Lehrperson einen Ausweis. Dieser attestiert, dass die Schülerin/der Schüler den WSC bestanden hat und genügend wasserkompetent ist, um ins – beaufsichtigte – tiefe Wasser zu dürfen.

Im Kanton Graubünden sollen alle Kinder die Gelegenheit erhalten, Schwimmen zu lernen. Der WSC ist im Lehrplan 21 im Zyklus 1 bzw. Zyklus 2 abgedeckt. Ziel der Volksschule ist, dass die Schülerinnen und Schüler spätestens Ende der 4. Klasse die Kompetenzen des WSC beherrschen.

Lehrpersonen können die WSC-Ausweise für Ihre Schülerinnen und Schüler via Formular kostenlos bestellen.

 

Weiterführende Dokumente und Links