Kombinierter Schienengüterverkehr (Art. 30)
Kurzbeschrieb
Der kombinierte bzw. intermodale Verkehr besteht darin, dass Container oder Fahrzeuge (z.B. ein Lastwagen) mit einem anderen Verkehrsträger (z.B. Schiene) befördert wird. Beim Güterverkehr wird zwischen begleitetem und unbegleitetem kombinierten Verkehr (KV) unterschieden.
Leitfaden kombinierter Schienengüterverkehr (Art. 30)