Dank seiner Grösse und Vielfalt an Lebensräumen beherbergt der Kanton Graubünden einen Grossteil der über 56 000 wildlebenden Arten, die in der Schweiz bisher nachgewiesen wurden.
Klima- und Landnutzungsänderung – zum Beispiel intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung, Überbauung, Zerschneidung von Lebensräumen oder Freizeitaktivitäten – sowie invasive gebietsfremde Arten gefährden die einheimische Artenvielfalt. Dadurch sind viele der für die Organismen lebenswichtigen Biotope beeinträchtigt oder ganz verschwunden.
Auf den Seiten Pilze, Flora und Fauna finden Sie Informationen zum Schutz und zur Förderung der im Kanton wildlebenden Organismen.
Für Fragen oder Informationen über Vogelschutz, Fische, Krebse, grosse und mittlere Säugetiere ist das Amt für Jagd und Fischerei zuständig, für Neobiota das Amt für Natur und Umwelt und für Tierkrankheiten (Veterinärwesen) das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit.
Gefährdung und Schutz der Artenvielfalt Graubündens
In unserem Kanton gilt über ein Drittel der Arten als bedroht und steht auf den sogenannten Roten Listen. Zudem sind in Graubünden über 700 Arten aller Organismengruppen als national prioritär eingestuft. Für deren Erhalt trägt der Kanton schweizweit eine erhöhte Verantwortung.
Wenn die üblichen Vollzugsinstrumente des Biotopschutzes nicht genügen, fördert der Kanton besonders stark gefährdete Arten im Rahmen von spezifischen Aktionsplänen und Artenschutzprogrammen. Für bestimmte Arten und Artengruppen verbessern ausserdem verschiedene Monitoring-Programme die Datenlage.
Geschützte Arten in Graubünden
Das Sammeln, Pflücken, Töten oder Verletzen von wildlebenden geschützten Organismen (Flora und Fauna), einschliesslich ihrer Nester und Brutstätten, ist verboten. Als geschützt gelten Arten, die – ohne unbedingt sehr selten zu sein – durch übermässiges Sammeln bedroht sind: attraktive Arten, endemische Arten, Heilpflanzen usw. (siehe entsprechende Listen).
Die Tafel für die geschützten Pflanzenarten (ANU-404-78d) kann direkt beim ANU bestellt werden, siehe in den Dokumenten unten.
Pilz- und Pflanzenschutzgebiete in Graubünden
In Pilzschutzgebieten ist es grundsätzlich verboten, Pilze zu sammeln.
Interaktive Karte mit den Pilzschutzgebieten Graubündens
In Pflanzenschutzgebieten ist es grundsätzlich verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile (z. B. Zapfen oder Zweige) zu pflücken.
Interaktive Karte mit den Pflanzenschutzgebieten Graubündens
Die Tafeln für die Markierung der Pilz- (ANU-404-80d) und Pflanzenschutzgebiete (ANU-404-79d) in den Gemeinden können direkt beim ANU bestellt werden, siehe in den Dokumenten unten.
Nachhaltiges Sammeln
Iva, Gelber Enzian, Heidelbeere – Wildpflanzen sind nicht nur schön anzusehen, sondern oft auch aus anderen Gründen beliebt: Viele verwenden Blüten, Wurzeln oder Beeren für die Produktion von Kräutertees, Schnäpsen oder für ein schmackhaftes Dessert. Dagegen ist nichts einzuwenden – solange einige Regeln beachtet werden.
Damit eine Pflanzenart langfristig überlebt und damit ihre genetische Vielfalt gewährleistet ist, muss sie an ihrem natürlichen Standort gedeihen, blühen und Samen bilden können. Das Pflücken, Sammeln, Ernten oder Entnehmen von wildwachsenden Pflanzen und Pflanzenteilen darf das Überleben der bestehenden Populationen im Sammelgebiet nicht bedrohen oder gar zum Verschwinden der Art führen. Es wird empfohlen, sich vorgängig zu informieren, ob eine Art geschützt oder gefährdet ist, respektive auf der sogenannten Roten Liste steht und ob der Sammelort in einem Pflanzenschutzgebiet liegt. In diesen Fällen ist das Sammeln nicht erlaubt. Diese Regelungen gelten auch für Flechten und Moose.
Wer Pflanzen oder Pflanzenteile für den Verkauf sammelt, um daraus beispielsweise Liköre, pharmazeutische oder kosmetische Produkte herzustellen oder um Gartenpflanzen zum Verkauf zu züchten, benötigt eine kantonale Bewilligung, die beim Amt für Natur und Umwelt (info@anu.gr.ch) beantragt werden kann (Formular F-404-10d). Ausserdem ist für die kommerzielle Herstellung von Produkten aus wildwachsende Organismen eine Anmeldung beim kantonalen Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit erforderlich.
Das Amt für Natur und Umwelt stellt vielfältiges Informationsmaterial zum Thema Nachhaltig Sammeln in Romanisch, Italienisch, Deutsch und Englisch für Gemeinden, Tourismusorganisationen und für weitere Interessierte zur Verfügung. Flyer und Informationstafeln können kostenlos bestellt werden.
Ausnahmebewilligung für das Sammeln von Pilzen, Flora und Fauna
Dem Amt für Natur und Umwelt ist in folgenden Fällen ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung einzureichen:
- Sammeln von geschützter Flora und Fauna für wissenschaftliche Zwecke;
- Sammeln von Kräutern, Beeren usw. zum Erwerbszweck;
- Sammeln von Pilzen in Grossgruppen (z. B. zu Lehrzwecken im Rahmen von Exkursionen).
Das Gesuchsformular (F-404-10d) befindet sich in den Dokumenten unten.