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Mit der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) wurden durch das Bundesamt für Landwirtschaft neue Beiträge für artenreiche Grün- und Streuflächen im Sömmerungsgebiet eingeführt. Ähnlich wie Einzelbetriebe können Alp- oder Gemeinschaftsweidebetriebe für sogenannte Biodiversitätsförderflächen (BFF) der Qualitätsstufe II Beiträge geltend machen.

Grundsätzliches

Die AP 14-17 und auch die AP 18-22 sieht vor, dass für alpwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Streuflächen im Sömmerungsgebiet, welche genügend Pflanzenarten aus einer vorgegebenen Liste aufweisen, Beiträge ausbezahlt werden. Flächen, die oberhalb regional festgesetzter Höhengrenzen liegen, sind nicht beitragsberechtigt. Für die Nordalpen liegt diese Grenze bei 2200 m ü.M., für die Zentralalpen bei 2400 m ü.M. und für die Südalpen bei 2300 m ü.M. Die Alp verpflichtet sich, während mindestens acht Jahren die Qualität der BFF zu erhalten. Nach acht Jahren soll wieder eine Kontrolle stattfinden.

Vorgehen

Für die Auslösung der Beiträge und die Erfassung der BFF einer Alp ist neu eine Anmeldung beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation bis spätestens 31. August des Vorjahres erforderlich. Das Anmeldeformular finden Sie unten.

Methodik

Die Methodik für die Erhebung der BFF auf Alpen wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vorgegeben. Auf Biodiversitätsförderflächen müssen regelmässig mindestens 6 Pflanzenarten aus einer vorgegebenen Liste (gemäss Weisungen artenreiche Grün- und Streuflächen im Sömmerungsgebiet, SR 910.13) vorkommen. Es ist vorgesehen, diese Erhebungen mit einer vereinfachten futterbaulichen Kartierung zu ergänzen, die Rückschlüsse auf die Bewirtschaftung bzw. Hinweise zur Erhaltung und Förderung der BFF zulässt. Ausserdem soll festgestellt werden, wo welche Massnahmen zur Förderung der Landschaftsqualität sinnvoll und möglich sind.

Beitrag und Kosten

Mit der Anmeldung machen Sie Beiträge für BFF im Sömmerungsgebiet geltend. Der BFF - Beitrag beträgt Fr. 150.- pro Hektar Qualitätsfläche (gem. Direktzahlungsverordnung, Anhang 7) und seit 2017 maximal Fr. 300.- pro effektivem Normalbestoss.

Auf Alpen mit Feuchtgebieten, Auen oder Trockenstandorten von nationaler Bedeutung sowie Alpen in Moorlandschaften werden zusätzlich Beweidungskonzepte erstellt. Die Zusatzkosten werden vom Kanton und Bund übernommen.

Ziel eines Beweidungskonzeptes ist es, die Alp oder Allmende als Ganzes zu beurteilen und umfassende Vorschläge für eine angepasste, möglichst konfliktfreie Bewirtschaftung der Naturschutzflächen auszuarbeiten, die zur Erhaltung der Qualität dieser Flächen beitragen und gleichzeitig in den Ablauf der Alp integriert werden können.

Die Kosten für die Beurteilung der Alpflächen werden nach Fertigstellung der Kartierung in Rechnung gestellt.

Das Anmeldeblatt bitte vollständig ausfüllen (auf korrekte Betriebsnummer der Alp achten).

Bei Fragen steht Ihnen Justine Eberherr gerne zur Verfügung.