Navigation

Inhaltsbereich

Reservoir für Wasserversorgung
 

Kommunale Wasserversorgungsprojekte können mit Bundes- und Kantonsbeiträgen unterstützt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Das Vorhaben muss in der Hügelzone, Bergzone I bis IV oder im Sömmerungsgebiet liegen.
  • Eine minimale landwirtschaftliche Interessenz muss vorhanden sein.

Die Beurteilung der Beitragswürdigkeit erfolgt durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). 

Sofern das BLW sich mit Beiträgen beteiligt, wird das Beitragsgesuch federführend durch das ANU betreut. Auch die GVG-Beitragszusicherung und Beitragszahlung wird durch das ANU koordiniert. Das Beitragsverfahren wird in der Vollzugshilfe erläutert. 

Für Wasserversorgungsprojekte von Einzelhöfen und Alpen ist das Amt für Landwirtschaft und Geoinformatik (ALG) zuständig.