Im Kanton Graubünden wird praktisch das ganze Trinkwasser aus dem Grundwasser gewonnen. Grundwasser umfasst sowohl das natürlich austretende Wasser in Form von Quellen wie auch das Wasser, das im Untergrund zirkuliert.
Quellen
Für die Neufassung von Quellen ist ein BAB-Verfahren durchzuführen. In diesem Rahmen wird auch die gewässerschutzrechtliche Bewilligung durch das Amt für Natur und Umwelt erteilt.
Zum Schutz der Quellen, die von öffentlichem Interesse sind, müssen Grundwasserschutzzonen ausgeschieden werden.
Grundwasser
Für die Bohrung zur Fassung von alluvialem Grundwasser muss ein Gesuch zum Graben und Sondieren (F-405-10) dem Amt für Natur und Umwelt eingereicht werden. Wir empfehlen vorgängig eine hydrogeologische Standortabklärung durch eine Fachperson durchzuführen zu lassen.
Für den Ausbau der Sondierbohrung zum Brunnen und den Bau der Leitungen ist ein BAB-Verfahren durchzuführen. Dazu muss mit den hydrogeologischen Untersuchungen nachgewiesen werden, dass an der gewünschten Stelle nachhaltig genügend Grundwasser gefördert werden kann und dass keine bestehenden Nutzungen beeinträchtigt werden.
Die Entnahme des Grundwassers bedarf gestützt auf Art. 113 Abs.1 Ziff. 1 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch der Bewilligung der Regierung. Diese wird in der Regel zusammen mit der Genehmigung der Grundwasserschutzzonen, die für Trinkwasserfassungen ausgeschieden werden müssen, erteilt.
Grundwasserkarte