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In Ergänzung zu den Massnahmen des Bundes können betroffene Unternehmen mit Sitz im Kanton Graubünden Solidarbürgschaften des Kantons für zusätzliche Bankkredite beantragen. Die Abwicklung erfolgt über das AWT in enger Abstimmung mit den teilnehmenden Banken.

Weitere Informationen: COVID-19 – Massnahmenpaket für die Bündner Wirtschaft: Kantonale Solidarbürgschaften

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