Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP), unterstützen der Bund und die Kantone seit 2008 das Berggebiet, den weiteren ländlichen Raum und die Grenzregionen in ihrer regionalwirtschaftlichen Entwicklung. Der Bund definiert jeweils die Hauptstossrichtungen, aufgrund derer die Kantone die Schwerpunkte ihrer Programme festlegen.
Die Regierung hat im Sommer 2019 das kantonale NRP-Umsetzungsprogramm Graubünden für die Jahre 2020 bis 2023 zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eingereicht. Die Grundlage wurde von der kantonalen NRP-Fachstelle unter Einbezug der Regionen und kantonalen Dienststellen erarbeitet, woraufhin die Regierung die strategischen Schwerpunkte des Mitteleinsatzes für die Regionalentwicklung festlegte.
Im Rahmen des Umsetzungsprogramm 2020 – 2023 werden die folgenden zwei strategische Ziele verfolgt:
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten Schlüsselbranchen auf kantonaler Ebene (Tourismus, Industrie, Bildung und Gesundheit)
- Aktivierung regionaler und lokaler Akteure und zusätzliche Inwertsetzung spezifischer Potenziale in den Regionen
Diese Ziele werden über drei Förderschwerpunkte und mit flankierenden Massnahmen erreicht.
Für die Förderung von innovativen Vorhaben stehen gesamthaft 44.6 Mio. Franken Kantons- und Bundesmittel zu Verfügung, diese teilen sich auf in 22.6 Mio. Franken à fonds perdu Beiträge sowie 22 Mio. Franken Darlehen. Mit diesen Fördermitteln können Initiativen, Programme und Projekte unterstützt werden, die das Unternehmertum fördern, die Innovationsfähigkeit der KMU sowie die regionale Wertschöpfung steigern und auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit dieser Räume nachhaltig erhöhen.
Mit der Genehmigung des Umsetzungsprogramms und der vertraglichen Vereinbarung durch die Regierung und den Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Bundesrat Guy Parmelin, konnte das Umsetzungsprogramm per sofort in Kraft gesetzt werden. Gleichzeitig wurden auch das Gesuch um finanzielle Förderung, das entsprechende Hilfsblatt, sowie die Richtlinien zur Gewährung von Förderleistungen angepasst. Alle Grundlagen, Formulare und Richtlinien sind auf der Webseite des AWT aufgeschaltet: Neue Regionalpolitik