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Umsetzungshilfen
 

Lagerung gefährlicher Stoffe

Wer Lageranlagen für gefährliche Stoffe betreibt, ist dafür verantwortlich, dass die Zusammenlagerung der gefährlichen Stoffe vorschriftsgemäss erfolgt und regelmässig überprüft wird. Auskunft über die richtige Lagerung gibt der KVU-Leitfaden Lagerung gefährlicher Stoffe.

Weiter Informationen bezüglich der Lageranforderungen finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Lageranlagen.

Absicherung Güterumschlagplatz

Werden Güter umgeschlagen, von denen eine Gefahr für ober- oder unterirdische Gewässer ausgeht, sind Schutzmassnahmen notwendig. Der KVU-Leitfaden Absicherung und Entwässerung von Güterumschlagplätzen beschreibt mögliche Schutzmassnahmen.

Löschwasser-Rückhalt

Betriebe mit grösseren Mengen an gelagerten wassergefährdenden Stoffen müssen Massnahmen zum Rückhalt von Löschwasser treffen. Wird eine gewisse Menge wassergefährdender Stoffe pro Brandabschnitt (Mengenschwelle) überschritten, ist ein Löschwasser-Rückhalt erforderlich.

Die Mengenschwellen sowie eine detaillierte Beschreibung zur Abklärung der Pflicht zum Löschwasser-Rückhalt finden Sie im KVU-Leitfaden Löschwasser-Rückhaltung.