Als Arbeitnehmer/in besteht der Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Familienangehörige im Rahmen des Familiennachzuges analog der gesuchstellenden Person, sofern ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitspensum besteht, mit welchem eine Berufung auf die Arbeitnehmereigenschaft und somit auf das Freizügigkeitsabkommen möglich ist.
Einzureichen sind:
- Gesuchsformular A1 bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit der einreisewilligen Person
- Gesuchsformular A2 für den Familiennachzug
- Bestätigung des Arbeitgebers der gesuchstellenden Person über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit Angabe des Arbeitspensums
- Mietvertrag
- Eheschein
- Geburtsschein(e) Kind(er)
- bei geschiedenen Eltern ein Dokument über das Aufenthalts- und Bestimmungsrecht
- Kopie(n) der Identitätskarte(n) oder Pass/Pässe von den einreisenden Personen
Das Vorstehende gilt auch für Schweizerbürger/innen, die ihre Ehefrau/ihren Ehemann mit einer EU/EFTA-Staatsangehörigkeit nachziehen möchten.
Die gesuchstellende Person hat das Gesuchsformular nebst den vorstehenden Unterlagen über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einzureichen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Aufenthalt, Telefonnummer: 081 257 25 28.
Link zum Gesuchsformular