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Als Grenzgänger/in gelten Staatsangehörige der EU/EFTA, die sich in einem EU/EFTA-Staat aufhalten bzw. wohnen und in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Grenzgänger/innen aus den EU/EFTA-Mitgliedstaaten geniessen berufliche und geographische Mobilität. Für sie gelten keine Grenzzonen mehr. Sie können somit überall in den EU/EFTA-Staaten wohnen und überall in der Schweiz arbeiten. Bedingung ist mindestens die wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Wohnort.

Die Grenzgängerbewilligung EU/EFTA ist fünf Jahre gültig, sofern eine Arbeitsbestätigung oder ein Arbeitsvertrag vorliegt, der unbefristet oder überjährig gültig ist. Wurde die Arbeitsbestätigung oder der Arbeitsvertrag für eine Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr, aber länger als drei Monaten abgeschlossen, richtet sich die Gültigkeitsdauer der Grenzgängerbewilligung nach der Dauer der Bestätigung respektive des Arbeitsvertrages. Für eine Anstellungsdauer bis zu drei Monaten gilt das Meldeverfahren.

Einzureichen sind:

  • Gesuchsformular A1 mit Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers oder Arbeitsvertrag
  • Kopie der gültigen Identitätskarte oder des gültigen Reisepasses

Das Gesuchsformular ist nebst den vorstehenden Unterlagen über die zuständige Einwohnerkontrolle des Arbeitgeberortes im Kanton Graubünden einzureichen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.

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