Verlängerung einer Kurz-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
Die Verlängerung von Kurzaufenthaltsbewilligungen erfolgt analog der Anstellungsdauer, wobei Kurzaufenthaltsbewilligungen längstens auf 364 Tage verlängert werden können.
Verlängerungen von Aufenthaltsbewilligungen erfolgen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag um weitere 5 Jahre. Die erteilen Aufenthaltsbewilligungen können bei einem späteren befristeten Arbeitsvertrag auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung zurückgestuft werden.
Bei der Niederlassungsbewilligung handelt es sich um eine Kontrollfristverlängerung, welche um 5 Jahre verlängert wird.
Bei der Verlängerung von Kurz- oder Aufenthaltsbewilligungen können die Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Erwerbstätigkeit, usw.) neu überprüft werden.
Einzureichen sind:
- Gesuchsformular A1 oder Verfallsanzeige mit Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers oder Arbeitsvertrag
- Kopie der gültigen Identitätskarte oder des gültigen Reisepasses
Die gesuchstellende Person hat das Gesuchsformular nebst den vorstehenden Unterlagen über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einzureichen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25
Link zum Gesuchsformular