Einreise als Schüler/Student
EU/EFTA-Staatsangehörigen kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Ausbildung erteilt werden. Der Schüler/Student muss an einer anerkannten Lehranstalt in Graubünden zugelassen sein und der Schulbesuch muss mindestens 30 Wochenstunden gleichmässig verteilt auf 5 Wochentage umfassen:
Weitere Voraussetzungen:
- Ausreichende finanzielle Mittel um für den Lebensbedarf während der Dauer der Ausbildungszeit im Kanton Graubünden aufkommen zu können.
- Immatrikulationsbestätigung der Lehranstalt.
Die gesuchstellende Person hat das Gesuchsformular nebst den vorstehenden Unterlagen über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einzureichen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.
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