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EU/EFTA-Staatsangehörigen kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Ausbildung erteilt werden. Der Schüler/Student muss an einer anerkannten Lehranstalt in Graubünden zugelassen sein und der Schulbesuch muss mindestens 30 Wochenstunden gleichmässig verteilt auf 5 Wochentage umfassen:

Weitere Voraussetzungen:

  • Ausreichende finanzielle Mittel um für den Lebensbedarf während der Dauer der Ausbildungszeit im Kanton Graubünden aufkommen zu können.
  • Immatrikulationsbestätigung der Lehranstalt.

Die gesuchstellende Person hat das Gesuchsformular nebst den vorstehenden Unterlagen über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einzureichen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.

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