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Für Aufenthalte von höchstens drei Monaten benötigt der Dienstleistungsempfänger (Patient) keine Aufenthaltserlaubnis. Die zu behandelnde Person hat somit vor Einreise zu prüfen, ob die Behandlung innerhalb des bewilligungsfreien Zeitraumes beendet werden kann. Eine Verlängerung des Aufenthaltes zur medizinischen Behandlung erfolgt in der Regel nicht.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Aufenthalt, Telefonnummer: 081 257 25 28.