Neueinreise zur Stellensuche
Die Neueinreise zwecks Stellensuche ist möglich und kann für längstens 6 Monate (inklusive Touristenaufenthalt) bewilligt werden. Auf dem Gesuchsformular A1 ist nebst anderen Angaben zwingend das Einreisedatum (auch jenes als Tourist/in, sofern die Einreise vor Gesuchstellung erfolgt ist) anzugeben. Voraussetzung für die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Stellensuche sind finanzielle Mittel, die für den gesamten beantragten Zeitraum vorhanden sein und z.B. mittels eines aktuellen Bankauszuges nachgewiesen werden müssen.
Einzureichen sind:
- Gesuchsformular A1
- Kopie der Identitätskarte oder Pass
- Nachweis finanzieller Mittel (Bankauszug)
Die gesuchstellende Person hat das Gesuchsformular nebst den vorstehenden Unterlagen über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einzureichen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Aufenthalt, Telefonnummer: 081 257 25 28
Link zum Gesuchsformular
Link zur Schweigepflichtentbindung