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Damit die Migrationsämter über die aufenthaltsrechtlich relevanten Informationen verfügen, hat der Gesetzgeber eine Meldepflicht für die Sozialversicherungsbehörden festgelegt. Die Sozialversicherungsbehörden haben dem Migrationsamt unaufgefordert den Bezug von Ergänzungsleistungen durch Ausländerinnen und Ausländer zu melden. Daher wird jede Meldung der Sozialversicherungsanstalt individuell überprüft. Die Prüfung des Bezuges von Ergänzungsleistungen kann den Entzug der Bewilligung mit Wegweisung aus der Schweiz zur Folge haben.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Aufenthalt, Telefonnummer: 081 257 25 28.