Patientenaufenthalt mit bestehender Bewilligung nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit (medizinische Behandlung)
Für die Erteilung einer Bewilligung zur medizinischen Behandlung muss sich die gesuchstellende Person in der Schweiz befinden. Bei Auslandsaufenthalten werden keine Bewilligungen zur medizinischen Behandlung erteilt. Ferner kann die Erteilung einer Patientenbewilligung während einer gültigen Kurz- oder Aufenthaltsbewilligung oder bei deren Ablauf nur erfolgen, wenn ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer der medizinischen Behandlung zur Verfügung stehen (z.B. Krankentaggelder oder Taggelder der SUVA).
Die gesuchstellende Person hat das Gesuchsformular nebst den vorstehenden Unterlagen über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einzureichen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Aufenthalt, Telefonnummer: 081 257 25 28.
Link zum Gesuchsformular
Link zur Schweigepflichtentbindung