Die Kantone sind gemäss Umweltschutzgesetz und Abfallverordnung verpflichtet, für ihr Gebiet eine Abfallplanung zu erstellen. Diese umfasst insbesondere:
- die Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen;
- die Massnahmen zur Verwertung von Abfällen;
- den Bedarf an Anlagen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen und anderen Abfällen, deren Entsorgung den Kantonen übertragen ist;
- den Bedarf an Deponievolumen und die Standorte von Deponien (Deponieplanung);
- die notwendigen Einzugsgebiete;
- die Massnahmen zur Nutzung des Energiegehalts der Abfälle aus deren thermischer Behandlung.
Die Abfallplanung wird in regelmässigen Abständen überarbeitet. Dokumente zur Abfallplanung können nachfolgend heruntergeladen werden.