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Lastwagen mit Kipper
 

Auf Deponien endet, was mit den heutigen Mitteln keine Nutzung, Verwertung oder andere nützliche Funktion mehr erreichen kann. In der Regel werden nur Reste von behandelten Abfällen, für die es noch keine bessere Lösung gibt, auf Deponien abgelagert. Ausnahmen sind gewisse sortenreine, nicht verwertbare Bauabfälle und Aushub ohne Verwertungsmöglichkeiten.

1. Betrieb von Deponien

In Graubünden gibt es grundsätzlich vier verschiedene Deponie-Typen.

- Typ A: Aushubdeponie

Aushubdeponien sind der Ausweg, wenn alle Möglichkeiten zur Verwendung in Projekten, Wiederherstellung von Materialentnahmen und anderen Anwendungen ausgeschöpft sind, und noch immer zu viel Aushubmaterial anfällt.

Die Gelegenheiten zur Verwertung von Aushub schwanken regional und zeitlich rasch und stark. Informieren Sie sich deshalb in der Gemeinde oder Region über die aktuelle Situation.

- Typ B: Inertstoff-Deponie

Auf Inertstoff-Deponien werden Materialien abgelagert, die nicht mehr stofflich verwertbar sind und sich nicht mehr verändern.

Bewilligte Inertstoffdeponien finden Sie auf abfall.ch unter dem Suchbegriff «Inertstoffdeponien».

- Typ D: Schlackendeponie

Auf Schlackendeponien werden entschrottete Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen und andere gut mineralisierte Verbrennungsrückstände sowie verglaste Rückstände abgelagert.

In Graubünden sind eine Deponie in Cazis und Kompartimente der Deponien in Rueun und Lostallo in Betrieb.

- Typ E: Reaktordeponie

Auf Reaktordeponien werden Reste von behandelten Abfällen abgelagert,

  • die noch nicht über längere Zeit stabil bleiben, also Stoffe abgeben können;
  • die Stoffe enthalten, welche sich noch verändern können.

Nicht behandelbare Rückstände aus Altlastensanierungen machen die grössten Mengen Reaktormaterial aus. Deponien dieses Typs sind in Rueun, Bever und Lostallo in Betrieb.

2. Anlieferung von Material an Deponien

- Anlieferung an Deponien ohne definiertes Einzugsgebiet

In Graubünden gibt es Deponien, die nach ihrer freien Einschätzung Material annehmen oder ablehnen können und in der Preisgestaltung frei sind. Für diese ist kein Einzugsgebiet definiert. Fällt Aushub in einer dieser Gemeinden an, ist er der entsprechenden Deponie zuzuführen.

Liste der Deponien ohne definiertes Einzugsgebiet

- Anlieferung an Deponien mit definiertem Einzugsgebiet

Es gibt eine grosse Zahl von Deponien, für die ein Einzugsgebiet definiert ist. Die Betreiber dieser Deponien müssen das im Einzugsgebiet anfallende Material im Rahmen ihrer Möglichkeiten annehmen (höchstens zum bekanntgegebenen Preis).

Liste der Deponien mit definiertem Einzugsgebiet

- Anlieferung von mineralischem Bauabfall aus Rückbau

Beton-/Mischabbruch und Strassenaufbruch muss grundsätzlich auf bewilligten Sammel- und Sortierplätzen für Bauabfälle (SSB) entsorgt werden. Nur nach Abklärung mit einem SSB können grössere Mengen nicht verwertbarer mineralischer Bauabfälle auf Deponien Typ B gebracht werden. Ausbau-Asphalt ist je nach PAK-Gehalt folgendermassen zu entsorgen:

  • bis 250 mg/kg auf SSB;
  • bis 1000 mg/kg in Belagswerken;
  • über 1000 mg/kg auf Reaktordeponien (Deponien Typ E).

Bewilligte Sammel- und Sortierplätze sind auf abfall.ch unter dem Suchbegriff «Bauschuttaufbereitung» zu finden.

- Anlieferung von Aushub- und Ausbruchmaterial

Sauberes Aushub- und Ausbruchmaterial darf ohne vorgängige Aufbereitung für Wiederauffüllungen verwendet werden. Vor Ablagerungen auf einer Deponie Typ A (sauberer Aushub) oder B (leicht verschmutzter Aushub) sind verwertbare Anteile auszusondern.

- Erhebung der angenommenen Materialien: die eGov Online Plattform

Das eGov Portal des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ist das zentrale Portal für Dienstleistungen des UVEK und der Kantone für Bevölkerung, Unternehmen und anderen Organisationen.

Für die Deponien ist das online Portal für die Erhebung der angenommenen Materialien massgebend. Über das Portal können LVA-Codes beantragt und die angenommenen Mengen gemeldet werden.

3. Die Überwachung von Deponien

- Überwachung des Grundwassers

Je nach hydrogeologischen Verhältnissen ist eine Überwachung des Grundwassers erforderlich. Die Kontrolle des Grund- und Sickerwassers besteht aus den drei Komponenten Probenahme, Analyse und Auswertung.

Diese Kontrollen sind zweimal jährlich in jeder definierten Messstelle durchzuführen. Die Resultate müssen einmal jährlich ausgewertet und mit einem Kurzbericht dokumentiert werden. Mehr dazu in der Publikation «Info Grundwasserüberwachung Deponien».

- Überwachung bezüglich Neophyten

Auf Deponien existieren häufig weiträumige unbewachsene Flächen, auf denen wenig oder gar kein Boden besteht. Auf diesen Flächen können sich Neophyten, die auf solche Standorte spezialisiert sind, besonders gut ausbreiten. Es ist daher notwendig, dass Neophyten auf Deponien überwacht werden und ihre Ausbreitung verhindert wird.

4. Weiterführende Unterlagen