Die Nutzung unserer Oberflächengewässer für die Wasserkraft
Ein grosser Teil der Bündner Oberflächengewässer wird für die Stromerzeugung genutzt. Diese Nutzung hat einen vielfältigen Einfluss auf die Gewässer:
Um die negativen Folgen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer zu minimieren, führen die Kantone aufgrund der Gewässerschutz-Gesetzgebung Sanierungsmassnahmen durch. So klären sie einerseits den Sanierungsbedarf bei Kraftwerkszentralen ab. Andererseits planen sie:
In Graubünden sind folgende Ämter für die Sanierungsmassnahmen zuständig:
- Amt für Natur und Umwelt (federführend bei den Bewilligungen für Stauraumspülungen, der Sanierung von Schwall und Sunk sowie der Sanierung des Geschiebehaushaltes);
- Amt für Jagd und Fischerei (federführend bei der Sanierung der Fischgängigkeit);
- Amt für Energie und Verkehr (federführend bei der Restwassersanierung).