Stauraumspülungen und ihre ökologischen Folgen
Wird bei der Nutzung der Wasserkraft ein Bach oder ein Fluss gestaut, lagert sich das mitgeführte Material im Stauraum ab. Grosse Mengen an abgelagertem Material können beispielsweise den Grundablass oder den Einlass in den Turbinenstollen verstopfen. Deshalb muss man die Stauräume von Zeit zu Zeit von den Ablagerungen befreien.
In den meisten Fällen tut man dies, indem man den Stauraum spült. Dabei gelangen oftmals hochkonzentrierte Feinsedimente ins unterliegende Gewässer, was für die Lebewesen negative Folgen hat:
- Die hohe Sedimentkonzentration schädigt Organismen.
- Durch Sedimentablagerungen oder Kolmation (Verdichtung der Gewässersohle) werden Lebensräume zerstört.
Stauraum-Spülungen sind bewilligungspflichtig
Spülungen und Entleerungen von Stauräumen, bei denen Feinsedimente ausgespült werden, müssen vom Amt für Natur und Umwelt bewilligt werden. Es stellt sicher, dass Lebensgemeinschaften von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen durch die Spülung und Entleerung möglichst wenig beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck legt das Amt beispielsweise fest:
- den Zeitpunkt und die Art der Spülung oder Entleerung;
- die maximale Schwebestoff-Konzentration im Gewässer, die während der Spülung oder Entleerung eingehalten werden muss;
- den Umfang, mit dem nachgespült werden muss, damit das während der Spülung oder Entleerung im unterliegenden Fliessgewässer abgelagerte Feinmaterial entfernt wird.