Industrielle Abwasserreinigungsanlagen (iARA)
Einige Industrie- und Gewerbebetriebe reinigen das Abwasser des Betriebs soweit, dass es direkt in ein öffentliches Gewässer eingeleitet werden kann. Gegenwärtig werden in Graubünden fünf Industrie- bzw. Gewerbebetriebe-ARA mit einer Direkteinleitung betrieben.
Industrielle ARA (iARA) benötigen teilweise spezielle chemische und/oder physikalische Behandlungsverfahren zur Behandlung des Abwassers oder zur Elimination bestimmter Stoffe. Je nach Art der (Vor-) Behandlung folgt eine konventionelle biologische Stufe, vergleichbar mit derjenigen öffentlicher ARA.
Industrielle Abwasserreinigungs-Anlagen: Aufgaben der Gemeinden
Industrielle ARA müssen durch das Amt für Natur und Umwelt (ANU) bewilligt werden. Zur Einleitung des gereinigten Abwassers in ein öffentliches Gewässer stellt das ANU eine Einleitungsbewilligung aus. Projekte müssen dem ANU vorgelegt werden. Gemeinden leiten Gesuche für Bau und Betrieb einer iARA ans ANU weiter.
Für den Betrieb von iARA gelten analoge Bedingungen wie für den Betrieb öffentlicher ARA. Betriebe, die ihr Abwasser vorbehandeln und danach in die öffentliche Kanalisation einleiten, erkundigen sich auf der Webseite Industrie- und Gewerbeabwasser.