Massnahmen zur Luftreinhaltung auf Baustellen
Emissionen von Baustellen müssen insbesondere durch Emissionsbegrenzungen bei den eingesetzten Maschinen und Geräten sowie durch geeignete Betriebsabläufe so weit reduziert werden, wie dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Dabei müssen die Art, Grösse und Lage der Baustelle sowie die Dauer der Bauarbeiten berücksichtigt werden.
Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen werden in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sowie der Baurichtlinie Luft des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) festgelegt.