Einleitung von Baustellenabwasser in Gewässer oder Kanalisation
Abwasser von Baustellen darf in ein Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, wenn es gewisse Anforderungen einhält. Die Einleitung bedarf einer Bewilligung des Amtes für Natur und Umwelt (ANU).
Das Gesuch um die Ableitung Baustellenabwasser ist zusammen mit dem Baugesuch bei der Gemeinde einzureichen.
Das Merkblatt über die Entwässerung von Baustellen des ANU legt die Anforderungen an die Behandlung von Abwasser aus Baustellenentwässerungen, beim Materialabtrag mittels Wasserhöchstdruck-Strahlverfahren oder bei verwandten Verfahren fest. Zudem enthält es Hinweise für die Dimensionierung von Absetzbecken. Für die Dimensionierung von Behandlungsanlagen siehe auch die SIA-Empfehlung 431, Entwässerung von Baustellen.