Amphibien-Laichgebiete sind Hotspots der Biodiversität, die nicht nur für Amphibien, sondern auch für zahlreiche andere Arten von zentraler Bedeutung sind. Ein Grossteil der natürlichen Amphibien-Laichgebiete wurde in den letzten rund 150 Jahren im Zuge der Landnutzungs-Intensivierung und der Entwässerung der Landschaft zerstört.
Amphibien gehören heute zu den am stärksten bedrohten Artgruppen. In den meisten Regionen Graubündens konnte ihr Rückgang trotz zahlreicher Fördermassnahmen bis anhin nicht gestoppt werden.
Was sind Amphibien-Laichgebiete?
Als Amphibien-Laichgebiete bezeichnet man Still- und Fliessgewässer sowie Feuchtflächen aller Art, welche von Amphibien als Laich- und Aufenthaltsgewässer genutzt werden. Diese Gewässer können permanent sein oder periodisch austrocknen.
Zu den Amphibien-Laichgebieten gehören neben dem eigentlichen Laichgewässer (Kernzone / Bereich A) oft auch der angrenzende Landlebensraum (Umgebungszone / Bereich B), den die Amphibien auch ausserhalb der Laichsaison nutzen.
Amphibien-Laichgebiete im Kanton Graubünden
Im kantonalen Biotopinventar sind heute knapp 300 Amphibien-Laichgebiete inventarisiert. 40 davon sind von nationaler Bedeutung. Diese Gebiete repräsentieren allerdings nur einen Bruchteil der tatsächlich vorhandenen Laichgewässer, da insbesondere in höheren Lagen sehr viele Klein- und Kleinstgewässer nicht inventarisiert sind.
Frösche, Molche, Kröten und Salamander bewohnten einst grossflächige Feuchtgebiete entlang von Flüssen und Seen sowie feuchte, gut strukturierte Laub- und Mischwälder und Moore. Der grösste Teil dieser Lebensräume wurde in den letzten rund 150 Jahren durch die Intensivierung der Landnutzung und die Entwässerung der Landschaft zerstört.
Amphibien und andere wassergebundene Lebewesen gehören deshalb heute zu den am stärksten bedrohten Organismengruppen überhaupt.
Sieben der elf im Kanton Graubünden vorkommenden Amphibienarten sind gemäss der Roten Liste gefährdet, und ihre Bestände nehmen in vielen Regionen trotz zahlreicher Fördermassnahmen noch immer ab.
Ökologische Bedeutung
Amphibien nutzen ihre Laichgebiete in der Regel nur im Frühjahr und Sommer zur Fortpflanzung und als Lebensraum. Einzelne Arten überwintern auch in den Gewässern. Die Ansprüche an das Laich-, Aufenthalts- oder Überwinterungsgewässer variieren dabei von Art zu Art. Nach dem Laichen ziehen sich die erwachsenen Individuen der meisten Arten wieder in ihre Landlebensräume zurück, wo sie den grössten Teil des Jahres verbringen.
Amphibienlaichgebiete sind nicht nur Lebensraum für Amphibien, sondern auch für eine Vielzahl anderer wassergebundener Organismen. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Wasserpflanzen, Reptilien, Vögel, Säugetiere, Gewässerinsekten, Krebstiere sowie Schnecken und Muscheln.
Amphibienlaichgebiete sind somit eigentliche Biodiversitäts-Hotspots, die für zahlreiche Artengruppen und für die Ökosystemfunktionen von essenzieller Bedeutung sind.
Welche Lebewesen sind typisch für Amphibien-Laichgebiete?
- Grasfrosch, Erdkröte, Bergmolch, Gelbbauchunke, Feuersalamander
- Ringelnatter
- Vögel (Enten, Reiher, Rallen, Watvögel)
- Kleine und mittlere Säugetiere (Wasserspitzmaus, Iltis)
- Gewässerinsekten (Libellen, Wasserkäfer, Zweiflügler, Köcherfliegen, Eintagsfliegen usw.)
- Krebstiere
- Mollusken (Schnecken und Muscheln)
- Wasserpflanzen (Schilf, Rohrkolben, Armleuchteralgen, Laichkräuter, Moose usw.)
Schutz von Amphibien-Laichgebieten
In der Schweiz sind alle Amphibienarten geschützt; das Bundesgesetz verbietet nicht nur das Töten oder Verletzen von geschützten Tieren, sondern auch das Zerstören oder Beschädigen von Brutstätten.
Zudem hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz der Amphibien-Laichgebiete von nationaler Bedeutung erlassen und das Bundesinventar der Amphibien-Laichgebiete von nationaler Bedeutung erstellt. Auf kantonaler Ebene wurden im Rahmen der Inventarrevision 2018 die Amphibienlaichgebiete von regionaler und lokaler Bedeutung erfasst.
Aufgabe der Kantone ist es dafür zu sorgen, dass Pläne und Vorschriften für die zulässige Nutzung des Gebietes den Schutzzielen entsprechen. Bestehende Nutzungen dürfen diesen nicht zuwiderlaufen. Seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten sind gezielt zu fördern.
Vor allem bei nicht-inventarisierten Feuchtstandorten und Kleingewässern ist es nicht immer möglich, diese ungeschmälert zu erhalten. Lässt sich ein schädigender Eingriff unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden, verpflichtet die zuständige Behörde die Verursacherin respektive den Verursacher, für angemessenen Schutz und Ersatzmassnahmen zu sorgen.
Weitere Informationen zu Bauvorhaben und Ersatz im Biotop- und Artenschutz finden Sie hier.
Das Amt für Natur und Umwelt hat für den Vollzug des Amphibien- und Reptilienschutzes in Graubünden eine Leistungsvereinbarung mit der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz abgeschlossen. Diese unterhält in Graubünden auch eine Regionalvertretung.
Anlage und Pflege von Amphibien-Laichgebieten
Das Amt für Natur und Umwelt fördert gezielt die Anlage und Pflege von Amphibienlaichgebieten und unterstützt die Arbeiten sowohl fachlich wie auch finanziell.
So werden beispielsweise in verschiedenen Biotopverbundprojekten (Churer Rheintal, Domleschg / Heinzenberg, Albulatal, Misox) das Angebot und die Vernetzung von Laichgewässern und Landlebensräumen systematisch verbessert.
In den meisten Fällen übernehmen Gemeindebetriebe, lokale Naturschutzorganisationen oder Jägersektionen die Pflege und den Unterhalt der Amphibienlaichgewässer. Mittels Pflegevereinbarungen mit dem Amt für Natur und Umwelt kann oft ein Grossteil des Aufwands durch Bund und Kanton finanziert werden.
Weitere Informationen zum Weiherbau für Amphibien finden Sie hier.
Amphibien-Zugstellen
Bei einigen Arten (insbesondere Grasfrosch, Erdkröte und Bergmolch) finden im Frühjahr Massenwanderungen von den Winterquartieren zu den Laichgewässern statt. Müssen die Tiere auf ihren Wanderrouten stark befahrene Verkehrswege überqueren, erleiden die Populationen oft empfindliche Verluste.
Gegenwärtig sind im Kanton Graubünden 54 solcher Zugstellen an Strassen bekannt. Damit die Tiere die Strassen möglichst gefahrlos überqueren können, werden an den meisten Zugstellen temporäre Schutzmassnahmen getroffen (Signaltafeln, Zäune, Kübel) oder permanente Leit- und Durchlasssysteme installiert. Wo es aufgrund der Vernetzungssituation sinnvoll erscheint, werden die Durchlässe bei neuen Strassenprojekten oder bei Erneuerungen des Strassenkörpers faunagerecht ausgestaltet.
Aufgaben der Gemeinden
- Sie unterstützen den Vollzug des Amphibienschutzes (insbesondere bezüglich Schutz von Amphibien-Laichgebieten und Amphibien-Zugstellen).
- Sie unterstützen die Anlage und Pflege von Amphibien-Laichgebieten (Finanzierung grösstenteils durch das Amt für Natur und Umwelt).
- Sie gestalten die Durchlässe bei eigenen Strassenprojekten faunagerecht, wenn dies aufgrund der Mobilitätsansprüche seltener/geschützter Arten geboten ist.