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Trockenwiese in der Gemeinde Val Müstair
Trockenwiese in der Gemeinde Val Müstair, 6. Mai 2021. Bild: Franziska Andres

Trockenwiesen und Trockenweiden sind ökologisch sehr wertvolle Lebensräume, auf die zahlreiche wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten angewiesen sind. Eine angepasste Nutzung und Pflege sowie Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen bei baulichen Eingriffen dienen dem Erhalt dieser schutzwürdigen Biodiversitäts-Hotspots in Graubünden.

Was sind Trockenwiesen und -weiden?

Die meisten Trockenwiesen und -weiden (TWW) sind ein Produkt der traditionellen Landwirtschaft. Sie wachsen an trockenwarmen, oft steilen Hängen, die durch jahrhundertelange Nutzung ohne Düngung nährstoffarm werden. Durch die Intensivierung und Mechanisierung der Landwirtschaft wurden sie in den letzten Jahrzehnten immer seltener.

TWW sind heute stark gefährdete, sehr wertvolle Lebensräume (Biotope), da sie sehr artenreich sind und zahlreiche seltene, bedrohte, geschützte und national prioritäre Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Für diese erarbeitet der Kanton in laufenden Projekten spezielle Massnahmenpakete.

Trockenwiesen und -weiden im Kanton Graubünden

Um die Trockenwiesen und -weiden zu schützen, wurden sie schweizweit in ein Inventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung aufgenommen. Von diesen national bedeutsamen TWW befinden sich 35 % (9941 ha) in Graubünden, weshalb der Kanton eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser wertvollen Lebensräume trägt. Daneben gibt es kleinere TWW von regionaler und lokaler Bedeutung (2698 bzw. 590 ha). Die TWW-Flächen können im kantonalen Biotop- und Landschaftsinventar eingesehen werden.

Die meisten TWW finden sich in Höhenlagen über 1250 m. ü. M. 10 % der Flächen sind Brachen, 55 % Weiden und 35 % Wiesen. Etwa 15 % der inventarisierten Standorte befinden sich gemäss dem Waldentwicklungsplan von 2018 in lichten Wäldern und sind für ihre Erhaltung auf eine entsprechende Waldbewirtschaftung oder Aufrechterhaltung der Beweidung angewiesen.

Besonders häufig sind die TWW in Gebieten mit trockenem, inneralpinem Klima wie dem Unterengadin. Auch im Domleschg, dem Mittleren Albulatal, im Churer Rheintal, dem Prättigau, dem Schanfigg, am Schamserberg sowie im Avers und im Lugnez gibt es viele TWW.

Schutz

Trockenwiesen und -weiden sind gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz schutzwürdige Lebensräume. Schädigende Eingriffe dürfen nur bewilligt werden, wenn sie standortgebunden sind und einem überwiegenden Bedürfnis entsprechen.

Bei Bauprojekten ausserhalb der Bauzone ist frühzeitig zu prüfen, ob eine TWW (oder ein anderes Biotop) betroffen sind. Wenn möglich sind Alternativen zu suchen, ansonsten ist die Standortgebundenheit nachzuweisen.

Bei TWW von nationaler Bedeutung werden schädigende Eingriffe nur bewilligt, wenn sie dem Schutz des Menschen vor Naturgefahren oder einem anderen überwiegenden Interesse von ebenfalls nationaler Bedeutung dienen.

In einem TWW-Vorranggebiet  sind Eingriffe zulässig, sofern

  • das Vorhaben standortgebunden ist;
  • die Fläche und Qualität der TWW insgesamt mindestens wiederhergestellt werden.

Die Verursacher sind zum bestmöglichen Schutz und zur Wiederherstellung beziehungsweise zu angemessenem Ersatz verpflichtet. Eine fachkundige Umweltbaubegleitung stellt sicher, dass die TWW bestmöglich geschont und wiederhergestellt werden (z. B. durch Verwendung von Rasenziegeln und Vermeiden standortfremder Einsaaten). Sie kann zudem sinnvolle Ersatzmassnahmen vorschlagen und deren Umsetzung begleiten.

Weitere Informationen zu Eingriffen in schützenswerte Lebensräume finden Sie hier.

Pflege und Förderinstrumente

Trockenwiesen und -weiden in Vernetzungsprojekten

Für viele Trockenwiesen und -weiden wurden im Rahmen von Vernetzungsprojekten Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen. Diese verpflichten die Landwirtinnen und Landwirte, die Flächen extensiv zu nutzen (bei Mahd mit späten Schnittzeitpunkten), wofür sie finanziell entschädigt werden.

Aufwertung von brachliegenden Trockenstandorten: die «Brachenprojekte»

Insbesondere weit abgelegene Trockenwiesen und -weiden liegen heute brach, da sie aufwändig zu bewirtschaften sind und wenig Ertrag abwerfen. In der Folge verbuschen sie und wachsen allmählich ein.

Mit dem Förderprogramm des Amts für Natur und Umwelt zur Aufwertung von brachliegenden Trockenstandorten (und Flachmooren) sollen solche Flächen wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung oder − wo dies nicht möglich ist − einer Pflege zugeführt werden.

Diese Biotoppflege kann aus einer Mahd, dem Bekämpfen von Problempflanzen oder dem Zurückdrängen der aufkommenden Gehölze bestehen. Zum Einsatz kommen Zivildienstleistende, Freiwillige, Jäger und Jägerinnen, Naturvereine, Migranten sowie Schulklassen. Oft sind auch grössere Ersteingriffe in Form von Entbuschungen und Auflichtungen erforderlich. Diese werden von Landwirten und Landwirtinnen, Forstbetrieben, lokalen Unternehmern oder Jungprofi-Einsatzgruppen durchgeführt.

Beiträge an Projekte zur Aufwertung und/oder Pflege von Trockenstandorten und anderen wertvollen Lebensräumen können mittels Gesuch beantragt werden.

Weitere Informationen zu den Brachenprojekten finden Sie in den Jahresberichten.

Aufgaben der Gemeinden

Kanton und Gemeinden sorgen gemäss der kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzgebung gemeinsam dafür, dass die schutzwürdigen Lebensräume verschont und – sofern das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung überwiegt – bestehen bleiben.

Die Gemeinden sind dafür zuständig, dass die Biotopflächen von nationaler und regionaler Bedeutung in der Nutzungsplanung als Naturschutzzonen bzw. Trockenstandortszonen ausgeschieden werden.

Sie achten bei der Erteilung von Bewilligungen sowie bei Planung, Errichtung und Unterhalt eigener Bauten und Anlagen darauf, dass die wertvollen Lebensräume erhalten bleiben und vor schädlichen Eingriffen geschützt werden.