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Flachmoor in Laax
Flachmoor bei Laax. Je nach Wassergehalt des Bodens wachsen ganz bestimmte Lebensraumspezialisten. Bild: Beat Schaffner

Moore sind wassergesättigte und nährstoffarme Lebensräume mit einer Vielzahl von spezialisierten Tier- und Pflanzenarten. Als Wasser- und CO2-Speicher haben sie eine herausragende Bedeutung für den Wasserhaushalt und das Klima.

Viele Moore in Graubünden sind in einem unbefriedigenden Zustand und müssen mit geeigneten Massnahmen saniert werden.

Was sind Flachmoore, was sind Hochmoore?

Moore lassen sich im Wesentlichen durch ihre Entstehungsgeschichte, die Standortbedingungen, die Lebensraum- und Artengemeinschaften sowie die Nutzung charakterisieren. Sie werden grob in Flach- und Hochmoore unterteilt.

Sowohl Hochmoore als auch viele Flachmoore zeichnen sich durch eine Torfschicht aus. Sie entsteht aus abgestorbenen Pflanzenteilen, die in den wassergesättigten Bodenschichten nicht zersetzt werden. 

Flachmoore (oft auch Ried- oder Streuwiesen genannt) werden in der Regel durch Grund- oder Hangwasser gespeist. Sie befinden sich oft in Mulden- oder Hanglagen, wo eine Stauschicht im Boden dazu führt, dass das Wasser nicht oder nur sehr langsam versickert oder abfliesst.

Hochmoore beziehen ihr Wasser in erster Linie aus Niederschlägen. Sie zeichnen sich insbesondere durch ihre typischen Torfmoose aus. Die abgestorbenen Moosteile bilden oft meterdicke Torfschichten. Dabei können charakteristische Erhebungen im Moor (sog. «Bulten») oder eine Aufwölbung des gesamten Moorkörpers entstehen (daher der Name «Hochmoor»).

Moore im Kanton Graubünden

Im kantonalen Biotopinventar sind gegenwärtig verzeichnet:

  • 4265 Flachmoor-Objekte (davon 225 von nationaler Bedeutung, was etwa 17 % der Flachmoore des Bundesinventars entspricht);
  • 90 Hochmoor-Objekte (davon 46 von nationaler Bedeutung, was etwa 8 % der Hochmoore des Bundesinventars entspricht).

Diese Objekte sind nur ein Bruchteil der einst in Graubünden vorhandenen Moore. In den letzten rund 120 Jahren wurden in den östlichen Zentralalpen 80 bis 90 Prozent der Moore und Feuchtgebiete mittels Gräben und Drainagen trockengelegt und dadurch zerstört.

Mehrere hundert der noch verbliebenen Bündner Moorobjekte sind heute bedroht

  • durch unsachgemässe Nutzung (Unter- oder Übernutzung, zu hoher Weidedruck);
  • durch unsachgemäss angelegte und unterhaltene Entwässerungsgräben;
  • durch fehlende oder ungenügende Pufferzonen;
  • durch zunehmende Trockenheit infolge des Klimawandels.

Ökologische Bedeutung

Moore bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten, die an die sehr feuchten und nährstoffarmen Verhältnisse angepasst sind. Einige dieser Arten kommen nur in Mooren vor und sind daher selten oder gefährdet.

Neben ihrer Funktion als Lebensraum erbringen Moore noch zwei weitere wichtige Ökosystemleistungen:

  • Regulierung des Gebietswasserhaushalts. Ein intaktes Moor gibt das gespeicherte Wasser langsam und dosiert an die Umgebung ab. Dadurch wirken Moore insbesondere in Trockenperioden ausgleichend auf den Wasserhaushalt eines Gebietes.
  • Klimaschutz. Da sich die Pflanzen aufgrund des hohen Wasseranteils und des damit verbundenen Sauerstoffmangels nicht vollständig zersetzen, bleibt der in den Pflanzenresten enthaltene Kohlenstoff langfristig gebunden. Obwohl die Torfschicht in einem Moor durchschnittlich nur um einen Millimeter pro Jahr wächst, werden so über Jahrtausende enorme Mengen an CO2 gespeichert. Werden die Moore jedoch entwässert, gelangt Sauerstoff an die Pflanzenreste. Diese zersetzen sich, und grosse Mengen des klimaschädlichen Kohlendioxids entweichen in die Atmosphäre. 

Welche Lebewesen sind typisch für Moore?

Flachmoore

  • Seggen, Binsen, Wollgräser, Schilf, Orchideen, Sumpf-Herzblatt
  • Glänzende Binsenjungfer, Vierfleck
  • Violetter Silberfalter, Grosses Wiesenvögelchen
  • Grasfrosch, Ringelnatter, Mooreidechse

Hochmoore

  • Torfmoose, Moosbeere, Rosmarinheide, Scheidiges Wollgras
  • Torf-Mosaikjungfer, Arktische Smaragdlibelle, Kleine Moosjungfer
  • Hochmoor-Perlmutterfalter, Hochmoorgelbling
  • Grasfrosch, Kreuzotter, Mooreidechse

Schutz von Mooren

Für die Hoch- und Flachmoore von nationaler Bedeutung hat der Bund eigene Schutzverordnungen erlassen (Hoch- und Flachmoorverordnung). Diese Biotope sind durch die Bundesverfassung geschützt und müssen ungeschmälert erhalten bleiben. Insbesondere dürfen keine neuen Eingriffe zur Entwässerung oder sonstige Terrainveränderungen erfolgen. Bestehende Beeinträchtigungen sind bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu beheben.

Hoch- und Flachmoore von regionaler und lokaler Bedeutung gelten gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz ebenfalls als schützenswerte Lebensräume. Befinden sie sich in einer Naturschutzzone, sind auch hier Eingriffe zur Entwässerung strikt untersagt (Kantonales Raumplanungsgesetz).

Technische Eingriffe sind nur dann bewilligungsfähig, wenn sie unmittelbar standortgebunden sind und einem überwiegenden Bedürfnis entsprechen, wobei bei Mooren von nationaler Bedeutung keine Güterabwägung möglich ist. Die Verursacher der Eingriffe sind in jedem Fall zu angemessenen Schutz- oder Ersatzmassnahmen verpflichtet.

In allen Mooren inkl. Pufferzonen dürfen weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung).

Weitere Informationen zu Eingriffen in schützenswerte Lebensräume finden Sie hier.

Die Kantone haben zudem dafür zu sorgen, dass die Pläne und Vorschriften für die zulässige Nutzung des Gebietes der Verordnung entsprechen. Bestehende Nutzungen dürfen den Schutzzielen nicht zuwiderlaufen. Seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten sind gezielt zu fördern.

Pflege von Mooren

Hochmoore sind natürlich entstandene Biotope und bedürfen in der Regel keiner Pflege.

Von den Flachmooren unterhalb der Waldgrenze sind dagegen nur etwa 10 Prozent von Natur aus waldfrei. Es handelt sich um eigentliche Kulturbiotope, die nur dank menschlicher Nutzung existieren.

In den meisten Fällen stellen Landwirtinnen und Landwirte die Pflege der Bündner Flachmoore sicher. In der Regel schliessen sie dafür Bewirtschaftungsverträge ab und werden entsprechend finanziell entschädigt. Manchmal übernehmen auch Jagsektionen, Gemeindebetriebe, Zivildienstleistende oder entsprechend spezialisierte Unternehmen die Pflege.

Entscheidend ist, dass die Moorpflege fachgerecht ausgeführt wird. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, vorgängig das Amt für Natur und Umwelt zu kontaktieren.

Revitalisierung und Sanierung von Mooren

Der wichtigste Schritt zur Revitalisierung von Mooren ist es, durch Wiedervernässung einen intakten Wasserhaushalt herzustellen. Damit lässt sich entscheidend zum Erhalt der ökologischen Leistungen eines Moores beitragen (Gebietswasserhaushalt, Klimaschutz, Biodiversitätsförderung).

Moor-Revitalisierungsprojekte werden in der Regel direkt durch das Amt für Natur und Umwelt oder durch Dritte im Rahmen von Ersatzmassnahmen oder -abgaben realisiert und finanziert.

Für die Grundeigentümer und Bewirtschafter entstehen keine Kosten, es sei denn, sie sind selbst für den unsachgemässen Unterhalt respektive die Anlage von Entwässerungsgräben verantwortlich (Verursacherprinzip).

Wenn betroffene Grundeigentümer und Bewirtschafter einer Moor-Revitalisierung zustimmen, stehen ihnen grundsätzlich eine Entschädigung sowie allenfalls zusätzliche Beiträge bei einer erschwerten Bewirtschaftung zu.

Auch hydrologisch intakte Moore können durch eine unangepasste Nutzung (Über- oder Unternutzung) beeinträchtigt sein. In den meisten Fällen sind Unternutzung oder Nutzungsaufgabe Ursache für eine Verbrachung, Verschilfung oder Verbuschung eines Moores. Auch hier bietet das Amt für Natur und Umwelt fachliche, finanzielle und bei Bedarf personelle Unterstützung für eine Sanierung.

Aufgaben der Gemeinden

  • Sie initiieren und/oder unterstützen Moor-Revitalisierungsprojekte auf gemeindeeigenem Gebiet.
  • Sie sensibilisieren die Landwirtschaft und die Bevölkerung bezüglich dem fachlich korrekten Unterhalt von Entwässerungsgräben.
  • Sie melden dem Amt für Natur und Umwelt, falls ein unsachgemässer Umgang mit Mooren festgestellt wird (falscher Unterhalt, Neuanlage von Entwässerungsgräben, sonstige nachteilige Nutzungen).
  • Sie achten im Rahmen ihrer Planungstätigkeit und als Baubehörden speziell darauf, dass Moore nicht beeinträchtigt werden resp. in ihrem Bestand langfristig gesichert sind.