In der Oktobersession 1996 hat der Grosse Rat des Kantons Graubünden die
Vollziehungsverordnung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung des Bundes verabschiedet. Eine der
wichtigen Änderungen dieser Verordnung betrifft das Ablösen der Bezirkskommissariate als
Organe der Fremdenpolizei. Nachdem die Regierung die Vollziehungsverordnung auf den 1.
Januar 1997 in Kraft gesetzt hat, muss die Ablösung der Bezirkskommissariate bis spätestens 31.
Dezember 1998 erfolgen. Wegen der organisatorischen Anpassungen, die mit der Übernahme von
zusätzlichen Aufgaben durch das Jagd- und Fischereiinspektorat bzw. das Amt für Polizeiwesen
verbunden sind, erfolgt die Auflösung in fünf Schritten.
Das Bezirkskommissariat Plessur und jenes der Landschaft Davos sind bereits aufgelöst. Für die
restlichen gilt folgender Ablösungsplan:
1. Etappe (2./3. Quartal 1997): Bernina, Müstair, Heinzenberg und Imboden,
2. Etappe (4. Quartal 1997): Bergell, Glenner und Hinterrhein,
3. Etappe (1. Quartal 1998): Oberengadin,
4. Etappe (2./3. Quartal 1998): Inn und Moesa, und
5. Etappe (3./4. Quartal 1998): Albula, Oberlandquart und Unterlandquart.
Verordnung über energetische Anforderungen
Im Jahre 1985 erliess die Regierung das kantonale Gebäudeenergiekonzept Graubünden.
Aufgrund der Revision der kantonalen Energiebestimmungen und in Anlehnung an das
Aktionsprogramm Energie 2000 des Bundes ist dieses Konzept den veränderten Verhältnissen
anzupassen. Neu wird dieses Konzept als regierungsrätliche Verordnung über die energetischen
Anforderungen an kantonseigene und vom Kanton subventionierte Bauten und Anlagen
ausgestaltet. Im Unterschied zur Regelung von 1985 enthält die neue Verordnung verschärfte
energetische Anforderungen an bestehende Bauten und Anlagen, die Mitberücksichtigung
externer Kosten für den Entscheid über Heizsysteme, eine Instruktionspflicht für das
Hauswartspersonal, Anforderungen an elektrische Geräte sowie den Einbezug konzeptioneller
energetischer Anforderungen beim Kauf von Liegenschaften durch den Kanton. Die neue
Verordnung tritt auf den 1. Februar 1997 in Kraft.
Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt unter verschiedenen Bedingungen die Erweiterung des Schulheims
Chur. Vorbehalten bleiben die Sicherstellung der Restfinanzierung sowie die Genehmigung und
Subventionierung durch den Bund. An die anrechenbaren Kosten von 180'000 Franken wird ein
kantonaler Baubeitrag von 40 Prozent zugesichert.
Im weiteren genehmigt die Regierung die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde
Felsberg, das Organisationsstatut "Consorzi da scoula secundara e reala" der Gemeinden Susch,
Lavin, Guarda und Ardez sowie die Änderung des Orts- und Gemeindenamens Brienz in
Brienz/Brinzauls.
Mit Vorbehalten und Anweisungen wird der Generelle Erschliessungsplan "Teilplan Verkehr,
Teilgebiet Araschgen" der Stadt Chur teilweise genehmigt, während ein neuer Baugesetzesartikel
gutgeheissen wird.
Jahr: 1998