1. Wer im Kanton Graubünden fischen will, bedarf einer Bewilligung.
Zum Bezug der Bewilligung ist vorzuweisen:
• ein gültiger Personalausweis, aus dem der Wohnsitz des Bezügers ersichtlich ist;
• das Fischereibüchlein; beim erstmaligen Bezug wird dieses ausgestellt, bitte Passfoto mit
bringen.
2. Im Zuge der etappenweisen Aufhebung der Bezirkskommissariate durch den Grossen Rat
(Beschluss vom 9. Oktober 1996, GVVzAAG, GRP 1996/97, 281 f.) hat die Regierung
(Regierungsbeschluss vom 17. Dezember 1996, Prot. Nr. 2820) das Jagd- und
Fischereiinspektorat
mit der Patentausgabe beauftragt.
Die Ausgabe soll korrekt, klar und kompetent erfolgen.
3. Die Bewilligungen können wie folgt gelöst werden:
- beim Pass- und Patentbüro, Karlihof 4, in Chur,von Montag - Freitag: 8.00-11.30 h und
14.00-17.00 h.
- bei den zuständigen Bezirkskommissariaten bzw.
- im Bezirk Vorderrhein bei Hauptfischereiaufseher Lucas Deplazes, Rabius, nach folgendem
Plan:
Gemeinden:
Ausgabeorte:
Daten:
Zeiten:
Medel / Lucmagn
Curaglia, casa communala
Montag, 21. April
17.30 - 21.00 h
Tujetsch
Sedrun, casa communala
Mittwoch, 23. April
17.30 - 21.00 h
Sumvitg
Rabius, casa da scola
Freitag, 25. April
17.30 - 21.00 h
Disentis / Mustér
Disentis/Mustér, casa da scola Cons
Samstag, 26. April
9.00 - 12.00 h
Trun
Trun, casa da pèschs
Samstag, 26. April
14.00 - 16.00 h
Schlans und
Breil / Brigels
Dardin, casa da scola
Montag, 28. April
17.30 - 21.00 h
Im Verhinderungsfalle kann die Bewilligung nach telefonischer Voranmeldung bei
Hauptfischereiaufseher Lucas Deplazes in der kant. Fischzuchtanstalt in Trun oder privat in
Rabius gelöst werden.
- im Bezirk Plessur (ausser Kreis Schanfigg) beim Pass- und Patentbüro, Karlihof 4, Chur, von
Montag - Freitag: 8.00 - 11.30 h und 14.00 - 17.00 h.
- im Kreis Schanfigg bei Hauptfischereiaufseher Florian Bebi, Domat/Ems, nach folgendem
Plan:
Gemeinden:
Ausgabeorte:
Daten:
Zeiten:
Maladers
Restaurant Post
Dienstag, 15. April
17.30 - 21.00 h
Peist
Restaurant Rössli
Mittwoch, 16. April
17.30 - 21.00 h
Arosa
Restaurant Rössli
Donnerstag, 17. April
17.30 - 21.00 h
Im Verhinderungsfalle kann die Bewilligung auch nach telefonischer Voranmeldung bei
Hauptfischereiaufseher Florian Bebi in der kant. Fischzuchtanstalt oder privat in Domat/Ems
gelöst werden.
- im Kreis Davos bei Jagd- und Fischereiaufseher Sandro Secchi Davos - Platz, nach folgendem
Plan:
Gemeinde:
Ausgabeort:
Daten:
Zeiten:
Davos
Rathaus, Davos-Platz
ehem. Büro Bezirkskommissariat
Mittwoch, 16. April
Freitag, 18. April
Donnerstag, 24. April
Samstag, 26. April
17.30 - 21.00 h
17.30 - 21.00 h
17.30 - 21.00 h
14.00 - 18.00 h
Im Verhinderungsfalle kann die Bewilligung beim Posten der Landschaftspolizei Davos gelöst
werden.
4. Die Gebühren richten sich nach dem Regierungsbeschluss vom 25. November 1996, Prot.
Nr. 2613.
Sie betragen für Schweizer und niedergelassenen Ausländer mit Wohnsitz im Kanton für die
ganze Dauer der Fangzeit inkl. Ausstellgebühr Fr. 148.--. Die übrigen Gebühren gemäss zitiertem
Regierungsbeschluss.
JAGD- UND FISCHEREIINSPEKTORAT GRAUBÜNDEN
Dr. Peider Ratti
Jahr: 1998