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Die grossrätliche Vorberatungskommission behandelte kürzlich an zwei Sitzungen unter dem Präsidium von Grossrat Romedi Arquint, Cinuos-chel, und im Beisein von Regierungsrat Klaus Huber, Vorsteher des Departementes des Innern und der Volkswirtschaft die Botschaft zur Totalrevision des kantonalen Gastwirtschaftsgesetzes.

Der von der Regierung vorgelegte Entwurf, welcher sich im Sinne einer konsequenten Deregulierung auf das Wesentliche beschränkt, fand in weiten Teilen Zustimmung. Kleinere Änderungen erfolgten im Einvernehmen mit der Regierung. Zu einzelnen Bestimmungen wurden Minderheitsanträge gestellt, nämlich hinsichtlich des Einbezugs des kantonalen Lebensmittelinspektorates in das Bewilligungsverfahren, der Höhe einzelner Abgaben für gebrannte Wasser sowie der Verwendung des Reinertrages des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der vom 6. - 8. Oktober 1997 stattfindenden Session behandeln.

Auskünfte erteilt: Herr Grossrat Walter Zegg, Vizepräsident der Vorberatungskommission, 7563 Samnaun, Telefon: 081/ 861 80 71
Jahr: 1998
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