Medienmitteilung der Grossrätlichen
Vorberatungskommission zur Totalrevision des Einführungsgesetzes zum
Verunreinigung sowie der dazugehörigen grossrätlichen Gewässerschutzverordnung
Unter dem Vorsitz von Grossrat Sebastian Patt, Calfreisen, hat die Grossrätliche
Vorberatungskommission im Beisein von Regierungsrat Joachim Caluori Botschaft und Anträge
der Regierung betreffend Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den
Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung (kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG) sowie
der dazugehörigen grossrätlichen Gewässerschutzverordnung (KGSchV) in zwei Sitzungen
vorberaten.
Mit der Totalrevision der kantonalen Gewässerschutzgesetzgebung sollen die im eidgenössischen
Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991 enthaltenen Vollzugsaufgaben festgelegt werden.
Dabei soll an der bis anhin bewährten Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton im Sinne
des Grundsatzes der Subsidiarität weitgehend festgehalten werden. Aufgaben, die besondere
fachliche oder technische Kenntnisse erfordern, welche vielen Gemeinden nicht zur Verfügung
stehen, werden grundsätzlich dem Kanton zugewiesen. Als wichtiger Grundsatz wird das
Verursacherprinzip in das kantonale Gewässerschutzgesetz aufgenommen und in einzelnen
Bestimmungen konkretisiert. Danach sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet,
Abwasseranlagen über kostendeckende und verursachergerechte Beiträge und Gebühren zu
finanzieren. Schliesslich schafft das neue kantonale Gewässerschutzgesetz die notwendige
Rechtsgrundlage für die Leistung von Kantonsbeiträgen an Gewässerschutzanlagen und
Abfallanlagen. Dabei ist vorgesehen, dass der Kanton sein finanzielles Engagement im bisherigen
Rahmen auch in jenen Bereichen aufrechterhalten wird, aus denen sich der Bund in den
vergangenen Jahren sukzessive zurückgezogen hat oder sich in absehbarer Zeit zurückziehen wird.
Nicht Gegenstand der kantonalen Gewässerschutzgesetzgebung bilden inhaltliche Regelungen
über den qualitativen und quantitativen Gewässerschutz, da dieser vom eidgenössischen
Gewässerschutzgesetz umfassend und abschliessend geregelt ist.
Sowohl Eintreten als auch Ausgestaltung der Revision waren in der Grossrätlichen
Vorberatungskommission unbestritten. Die Zielsetzungen der Totalrevision sowie die getroffene
Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton wurden als richtig erkannt. Anlass zu
vertieften Diskussionen ergab insbesondere die Frage der Aufnahme von Bestimmungen über
Ausgleichsbeiträge zur Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung ins
Gewässerschutzgesetz. Gestützt auf die entsprechenden Darlegungen im Rechtsgutachten von alt
Bundesrichter Alois Pfister teilt die Kommission die Auffassung der Regierung, dass angesichts
der Komplexität dieser Materie kein Anlass besteht, gleichsam im Schnellverfahren solche
Regelungen ins kantonale Gewässerschutzgesetze aufzunehmen. Vielmehr müsste, falls der
entsprechende politische Wille hierzu besteht, ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit einer
breit angelegten Vernehmlassung und regierungsrätlichen Botschaft durchgeführt werden.
Die Behandlung der Vorlage ist für die Januar-Session des Grossen Rates traktandiert.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Grossrat Sebastian Patt, Calfreisen, Tel. 081 252 54 84
Jahr: 1998