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Medienmitteilung der Grossrätlichen Vorberatungskommission zur Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Verunreinigung sowie der dazugehörigen grossrätlichen Gewässerschutzverordnung

Unter dem Vorsitz von Grossrat Sebastian Patt, Calfreisen, hat die Grossrätliche Vorberatungskommission im Beisein von Regierungsrat Joachim Caluori Botschaft und Anträge der Regierung betreffend Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung (kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG) sowie der dazugehörigen grossrätlichen Gewässerschutzverordnung (KGSchV) in zwei Sitzungen vorberaten.

Mit der Totalrevision der kantonalen Gewässerschutzgesetzgebung sollen die im eidgenössischen Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991 enthaltenen Vollzugsaufgaben festgelegt werden. Dabei soll an der bis anhin bewährten Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton im Sinne des Grundsatzes der Subsidiarität weitgehend festgehalten werden. Aufgaben, die besondere fachliche oder technische Kenntnisse erfordern, welche vielen Gemeinden nicht zur Verfügung stehen, werden grundsätzlich dem Kanton zugewiesen. Als wichtiger Grundsatz wird das Verursacherprinzip in das kantonale Gewässerschutzgesetz aufgenommen und in einzelnen Bestimmungen konkretisiert. Danach sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet, Abwasseranlagen über kostendeckende und verursachergerechte Beiträge und Gebühren zu finanzieren. Schliesslich schafft das neue kantonale Gewässerschutzgesetz die notwendige Rechtsgrundlage für die Leistung von Kantonsbeiträgen an Gewässerschutzanlagen und Abfallanlagen. Dabei ist vorgesehen, dass der Kanton sein finanzielles Engagement im bisherigen Rahmen auch in jenen Bereichen aufrechterhalten wird, aus denen sich der Bund in den vergangenen Jahren sukzessive zurückgezogen hat oder sich in absehbarer Zeit zurückziehen wird. Nicht Gegenstand der kantonalen Gewässerschutzgesetzgebung bilden inhaltliche Regelungen über den qualitativen und quantitativen Gewässerschutz, da dieser vom eidgenössischen Gewässerschutzgesetz umfassend und abschliessend geregelt ist.

Sowohl Eintreten als auch Ausgestaltung der Revision waren in der Grossrätlichen Vorberatungskommission unbestritten. Die Zielsetzungen der Totalrevision sowie die getroffene Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton wurden als richtig erkannt. Anlass zu vertieften Diskussionen ergab insbesondere die Frage der Aufnahme von Bestimmungen über Ausgleichsbeiträge zur Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung ins Gewässerschutzgesetz. Gestützt auf die entsprechenden Darlegungen im Rechtsgutachten von alt Bundesrichter Alois Pfister teilt die Kommission die Auffassung der Regierung, dass angesichts der Komplexität dieser Materie kein Anlass besteht, gleichsam im Schnellverfahren solche Regelungen ins kantonale Gewässerschutzgesetze aufzunehmen. Vielmehr müsste, falls der entsprechende politische Wille hierzu besteht, ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit einer breit angelegten Vernehmlassung und regierungsrätlichen Botschaft durchgeführt werden.

Die Behandlung der Vorlage ist für die Januar-Session des Grossen Rates traktandiert.

Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Grossrat Sebastian Patt, Calfreisen, Tel. 081 252 54 84
Jahr: 1998
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