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Graubünden ist ein ausgesprochenes Bio-Land. Liegt der Schnitt an Bio-Betrieben gesamtschweizerisch bei fünf Prozent, sind es in Graubünden satte 27 Prozent. Um die "Bio-Welle" auch weiterhin breit unterstützen zu können, ist bei den Beiträgen eine Umstellung vorgesehen.

Gemäss der Bündner Landwirtschafts-Gesetzgebung regelt die Regierung den Einsatz von Anfangs- und Motivationsbeiträgen an Bio-Betriebe. Für die Bio-Betriebe übernimmt der Kanton auch einen Teil der Kontrollkosten. Dieser Aufwand stieg durch die Zunahme der Bio-Betriebe auf rund 100'000 Franken pro Jahr an. Weitere in etwa gleich hohe Kosten verursachte das Fördern und Einsammeln der Bio-Milch. Neu sollte der Kanton an das Marketing von Bio-Fleisch Anfangsbeiträge leisten können. Der vorhandene Kredit reicht für die verschiedenen Förderungsmassnahmen nur, wenn gleichzeitig der pauschale Umstellungsbeitrag von 2000 Franken auf 1000 Franken reduziert wird. Das bisherige Vorgehen war in Graubünden sehr erfolgreich, was insbesondere durch den hohen Anteil an Bio-Betrieben im Kanton zum Ausdruck kommt. Zudem wurden zahlreiche weitere Innovationen unterstützt: Zucht von Fleischrassen und Damhirschen, Gemüseanbau, Ökomarkt, Wochenmärkte, Verarbeitungsanlagen für Ziegenmilch und -fleisch, Erhaltung der Pfauenziege, Erhalt und Anbau alter Getreidesorten und von Buchweizen sowie Erhalt von rund 7 km Schrägzäunen. Das bezügliche Förderungskonzept hat sich als ausserordentlich wirksam erwiesen. Es ist erstaunlich, wie viele Massnahmen und Projekte mit relativ wenig Geld angeregt und in Schwung gebracht werden konnten. Die bisherige Praxis wird daher im wesentlichen fortgesetzt.

Rechtsprechung der Regierung wird aktueller publiziert
Wichtige Entscheide der Regierung, die sie als Organ der Rechtspflege gefällt hat, werden nicht mehr in der sog. "Rekurspraxis der Regierung des Kantons Graubünden" (RPR) zusammengefasst, sondern in der "Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung in Graubünden" ZGRG) publiziert. Wurde die RPR alle zwei Jahre aufgelegt, erscheint die ZGRG viermal pro Jahr.
Die Gründe für diesen Wechsel bestehen neben der Aktualität im wesentlichen in Anpassungen der kantonalen Zuständigkeitsordnung im Rechtspflege-Bereich, welche die Rechtsprechungs-Funktion der Regierung stark eingeschränkt hat.

Abstimmungsvorlagen vom 28. September 1997
Es wird davon Kenntnis genommen, dass am Sonntag, 28. September 1997, folgende eidgenössischen Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
Dringlicher Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 über die Finanzierung der Arbeitslosen-Versicherung
Volksinitiative vom 22. Juli 1993 "Jugend ohne Drogen".
Zudem gelangen folgende kantonalen Sachvorlagen zur Abstimmung:
Totalrevision Kantonsverfassung (Grundsatzfrage)
Teilrevision Kantonsverfassung (Änderung Artikel 54)
Erlass eines Kulturförderungs-Gesetzes
Teilrevision Krankenpflege-Gesetz.

Gesamtrestauration des Klosters St. Johann in Müstair vorantreiben
Die Gesamtrestauration der Klosteranlage Müstair läuft seit 1969 und ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Für die Jahre 1996 bis 1999 spricht die Regierung an die 18 vorgesehenen Teilprojekte, welche mit insgesamt annähernd 5 Mio. Franken veranschlagt sind, Beiträge in der Höhe von 15 Prozent, verteilt auf drei Jahre.
Im wesentlichen sind in diesem Zeitrahmen folgende Arbeiten vorgesehen:
Erweiterung und Ausbau des Museums
Restaurierung der Ulrichs- und Nikolauskapelle
Restaurierung des zweigeteilten Norbert-Saals mit seinen romanischen Wandmalereien
Massnahmen gegen die Einsturzgefahr der Nordostecke des Plantaturms
Notsicherung und Dokumentation der gefährdeten frühromanischen Wandbilder und Sanierung des Feuchtigkeits-Haushalts in der doppelstöckigen Heiligkreuz-Kapelle
Restaurierung der Ostfassade des Osttrakts der Klosteranlage
Kontrollen verschiedener Malereien, Konservierungen und Sicherungen
Konservierung und Restaurierung verschiedener Kunst- und Kulturgegenstände.

Änderung von eidg. Bestimmungen über Stoffe und Gifte
In ihrer Stellungnahme an Bundesrätin Ruth Dreifuss begrüsst die Regierung grundsätzlich die vorgesehenen Änderungen der Stoffverordnung und der Giftverordnung sowie den Entwurf einer departementalen Verordnung über Sicherheitsdatenblätter. Mit den vorgesehenen Bestimmungen werden die schweizerischen Bestimmungen über die Gute Laborpraxis (GLP) und über die Information der Abnehmer von umweltgefährdenden und giftigen Stoffen an jene der EU angepasst.

Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt die für die neue 8er-Kabinenbahn Flims-Nagens erlassene Nutzungsplanung der Gemeinden Flims und Laax, die von der Gemeinde Rueun für den Bau eines neuen Oberstufen-Schulhauses erlassene Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, eine geringfügige Teilrevision der Ortsplanung von Ruschein sowie die Teilrevision des Baugesetzes von Vaz/Obervaz betreffend Bauland-Kontingentierung.
Definitiv gutgeheissen wird das Projekt für den Einbau einer Dokumentationsstelle in der gewerblichen Berufsschule Chur, wobei an die anrechenbaren Kosten von ca. 83'000 Franken ein kantonaler Beitrag von 50 Prozent zugesichert wird.
Grundsätzlich genehmigt wird das Vorprojekt für Sanierung der bestehenden Schulsport-Anlage in Stierva. An die anrechenbaren Kosten von ca. 240'000 Franken wird ein Baubeitrag von 28 Prozent in Aussicht gestellt.
Definitiv genehmigt wird das Projekt für die Sanierung der Heizzentrale und der Unterstation in den Gebäuden der Bergschule Avrona in Tarasp. An die anrechenbaren Kosten von 40'000 Franken wird ein Baubeitrag 40 Prozent zugesichert.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 1.8 Mio. Franken freigegeben.
Jahr: 1998
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