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Im Gebiet der Ducan- und Landwasserkette befinden sich versteinerte Reste von Pflanzen und Tieren. Die ca. 230 Mio. Jahre alten Fossilien sind überraschend gut erhalten und für die Wissenschaft von grossem Interesse.

Die Regierung erteilt dem Paläontologischen Institut und Museum der Uni Zürich die Bewilligung, beim Ducangletscher auf dem Gebiet der Gemeinde Landschaft Davos eine Fossiliengrabung durchzuführen. Gleichzeitig wird das Projekt mit einem Beitrag von 5000 Franken unterstützt.
Im Gebiet der Ducan- und Landwasserkette befinden sich in den Sedimentgesteinen der Prosanto-Formation (Mitteltrias, ca. 230 Mio. Jahre alt) versteinerte Reste von Tieren und Pflanzen, die sehr gut erhalten sind. An der Erforschung der bisher weitgehend unbekannten Fossil-Lagerstätte besteht ein grosses wissenschaftliches Interesse, da sie vor allem mit bereits bestehenden Lagerstätten im Tessin verglichen werden kann. Das Paläontologische Institut und Museum der Uni Zürich plant, diesen Sommer (21. Juli bis 9. August 1997) bei der Ducanfurgga unterhalb des Ducangletschers (Gemeindegebiet Landschaft Davos) eine Fossiliengrabung durchzuführen. Das Fossilmaterial soll anschliessend durch Fachleute des Paläontologischen Instituts der Uni Zürich wissenschaftlich präpariert und bearbeitet und in der Folge sowohl in Zürich wie in Graubünden ausgestellt werden.
Vorliegend handelt es sich um neue, bisher praktisch unbekannte Fossil-Lagerstätten der marinen Mitteltrias. Die Erforschung dieser wenig bekannten Schichten liegt auch im Interesse des Kantons Graubünden, da Fossilienfunde Rückschlüsse auf das Leben in der damaligen Zeit und auch über die geologische Entstehung unseres Kantons erlauben. Zudem sind Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Fundstellen gar von internationalem Interesse.

Revision Gewässerschutz-Gesetz wird grundsätzlich unterstützt
Gegenüber Bundesrätin Ruth Dreifuss äussert sich die Regierung zur geplanten Revision des Gewässerschutz-Gesetzes. Mit einem neuen Artikel 62a soll ein finanzieller Anreiz für weitergehende Bodenbewirtschaftungs-Massnahmen eingeführt werden. Die Regierung ist mit dieser neuen Bestimmung grundsätzlich einverstanden,
sofern es sich bei den damit anvisierten Massnahmen tatsächlich um solche handelt, die nicht bereits gestützt auf die geltende Regelung angeordnet werden könnten, und
sofern durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen ist, dass die zum Schutz des Grundwassers bei der Landwirtschaft bereits eingeleiteten Massnahmen (Ökologisierung der Landwirtschaft) nicht genügend wirksam sein werden.
Die Regierung beantragt folgende Änderungen und Ergänzungen:
Art. 62a ist nur im Sinn einer Übergangslösung in das Gewässerschutz-Gesetz aufzunehmen, da die Materie grundsätzlich in der Landwirtschafts-Gesetzgebung geregelt werden muss.
Für das Beurteilen der wirtschaftlichen Tragbarkeit von Massnahmen ist auf einen mittleren und wirtschaftlich gesunden Bauernbetrieb mit biologischer Bewirtschaftung abzustellen.
Abgeltungen an weitergehende Massnahmen sind an eine Erfolgskontrolle zu knüpfen.

Opferhilfe-Strukturen in Graubünden greifen
Gegenüber dem Bundesamt für Justiz nimmt die Regierung im Rahmen einer Anhörung der Kantone Stellung zum Bereich der Opferhilfe (Berichtsjahr 1995/96). Sie vertritt dabei die Auffassung, dass die Strukturen in Graubünden den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) entsprechen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Ziel, Opfern von Straftaten rasche und unbürokratische Hilfe zu leisten, effizient erreicht werden kann. Dabei darf aber nicht verschwiegen werden, dass in der Rechtsanwendung mangels einer gefestigten Gerichtspraxis verschiedene Schwierigkeiten bestehen, so z.B. hinsichtlich der Opferdefinition und der Abgrenzung, was unter die Begriffe Soforthilfe und was unter jene der längerfristigen Hilfe resp. Entschädigung fällt.

Neues Schulgesetz tritt gestaffelt in Kraft
Am 2. März 1997 hat das Bündnervolk der Teilrevision des Schulgesetzes zugestimmt. Die Regierung setzt diese per 1. August 1997 in Kraft. Davon ausgenommen ist die Einführung der Zweitsprache Italienisch in deutschsprachigen Primarschulen und Kleinklassen. Diese tritt erst am 1. August 1999 in Kraft.
Die Teilrevision der Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz wurde am 7. Oktober 1996 vom Grossen Rat beschlossen. Die Artikel, welche die Unterrichtsfächer der Primarschule bzw. der Kleinklasse festlegen, treten am 1. August 1997 in Kraft, all jene, die mit dem Einführen der Zweitsprache Italienisch zusammenhängen, am 1. August 1999.
Einzelheiten werden im kantonalen Amtsblatt publiziert.

Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt vorbehaltlos die Ergänzungen des Baugesetzes der Stadt Chur betreffend Erschliessungsordnung und Grünzone und die Verfassungen der Kreise Bergell und Roveredo.
Gutgeheissen wird das Sammel-Verbauungsprojekt Davos, welches folgende Projekte umfasst: Erstellen der Lawinenverbauung "Bildji", Instandstellen und Ergänzen der Lawinenverbauung "Schattenwieseli", Windverwehungsverbau "Erberalp" und Instandhalten der übrigen Verbauungen in der Landschaft Davos.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, der AG Davos-Parsennbahnen die Konzession zu erteilen für eine Vierer-Sesselbahn von der Totalp auf das Weissfluhjoch (Landschaft Davos Gemeinde und Gemeinde Klosters-Serneus).
Das Bauprojekt für den Ausbau der Umkleidegarderoben und Duschen in der Schulanlage Brusio-Borgo wird definitiv genehmigt. An die anrechenbaren Baukosten von höchstens 120'000 Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 25 Prozent zugesichert.
Das Ausbau- und Sanierungskonzept für das Schulhaus Rueras wird zur Kenntnis genommen und die erste Bauetappe betr. Umbau/Sanierung des Umkleidegarderoben- und Duschenbereichs definitiv genehmigt. An die Baukosten von maximal 255'000 Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 17.5 Prozent zugesichert.
Die erste Etappe des Umbaus und der Sanierung der Primarschul-Anlage Wiesen wird definitiv genehmigt. An die anrechenbaren Baukosten von maximal 155'000 Franken wird ein Baubeitrag von 25 Prozent zugesichert.
Für verschiedene Strassenbauprojekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 12 Mio. Franken freigegeben.

Personelles
Ende April 1997 sind folgende Personen in den Ruhestand getreten:
Lisa Gamma, Chur, Pflegehilfe im Frauenspital Fontana
Wieland Candrian, Flims, Sozialarbeiter beim Sozialamt/RSZ Ilanz
Alexander Dermont, Rueun, Strassenwart beim Bezirks-Tiefbauamt Ilanz
Nachtrag: Bereits Ende März 1997 ist in den Ruhestand getreten:
Felix Schnüriger, Chur, Revisor bei der Sozialversicherungs-Anstalt

Peter Valentin Sprecher, geb. 1949, von Calfreisen, wohnhaft in Trimmis, wird Sachbearbeiter öffentlicher Verkehr beim Sekretariat des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements. Der Dienstantritt erfolgt Anfang August 1997.
Jahr: 1998
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