Im Gebiet der Ducan- und Landwasserkette befinden sich versteinerte Reste von
Pflanzen und Tieren. Die ca. 230 Mio. Jahre alten Fossilien sind überraschend gut
erhalten und für die Wissenschaft von grossem Interesse.
Die Regierung erteilt dem Paläontologischen Institut und Museum der Uni Zürich die Bewilligung,
beim Ducangletscher auf dem Gebiet der Gemeinde Landschaft Davos eine Fossiliengrabung
durchzuführen. Gleichzeitig wird das Projekt mit einem Beitrag von 5000 Franken unterstützt.
Im Gebiet der Ducan- und Landwasserkette befinden sich in den Sedimentgesteinen der
Prosanto-Formation (Mitteltrias, ca. 230 Mio. Jahre alt) versteinerte Reste von Tieren und
Pflanzen, die sehr gut erhalten sind. An der Erforschung der bisher weitgehend unbekannten
Fossil-Lagerstätte besteht ein grosses wissenschaftliches Interesse, da sie vor allem mit bereits
bestehenden Lagerstätten im Tessin verglichen werden kann. Das Paläontologische Institut und
Museum der Uni Zürich plant, diesen Sommer (21. Juli bis 9. August 1997) bei der Ducanfurgga
unterhalb des Ducangletschers (Gemeindegebiet Landschaft Davos) eine Fossiliengrabung
durchzuführen. Das Fossilmaterial soll anschliessend durch Fachleute des Paläontologischen
Instituts der Uni Zürich wissenschaftlich präpariert und bearbeitet und in der Folge sowohl in Zürich
wie in Graubünden ausgestellt werden.
Vorliegend handelt es sich um neue, bisher praktisch unbekannte Fossil-Lagerstätten der marinen
Mitteltrias. Die Erforschung dieser wenig bekannten Schichten liegt auch im Interesse des
Kantons Graubünden, da Fossilienfunde Rückschlüsse auf das Leben in der damaligen Zeit und
auch über die geologische Entstehung unseres Kantons erlauben. Zudem sind
Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Fundstellen gar von internationalem Interesse.
Revision Gewässerschutz-Gesetz wird grundsätzlich unterstützt
Gegenüber Bundesrätin Ruth Dreifuss äussert sich die Regierung zur geplanten Revision des
Gewässerschutz-Gesetzes. Mit einem neuen Artikel 62a soll ein finanzieller Anreiz für
weitergehende Bodenbewirtschaftungs-Massnahmen eingeführt werden. Die Regierung ist mit
dieser neuen Bestimmung grundsätzlich einverstanden,
sofern es sich bei den damit anvisierten Massnahmen tatsächlich um solche handelt, die nicht
bereits gestützt auf die geltende Regelung angeordnet werden könnten, und
sofern durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen ist, dass die zum Schutz des
Grundwassers bei der Landwirtschaft bereits eingeleiteten Massnahmen (Ökologisierung der
Landwirtschaft) nicht genügend wirksam sein werden.
Die Regierung beantragt folgende Änderungen und Ergänzungen:
Art. 62a ist nur im Sinn einer Übergangslösung in das Gewässerschutz-Gesetz aufzunehmen, da die
Materie grundsätzlich in der Landwirtschafts-Gesetzgebung geregelt werden muss.
Für das Beurteilen der wirtschaftlichen Tragbarkeit von Massnahmen ist auf einen mittleren und
wirtschaftlich gesunden Bauernbetrieb mit biologischer Bewirtschaftung abzustellen.
Abgeltungen an weitergehende Massnahmen sind an eine Erfolgskontrolle zu knüpfen.
Opferhilfe-Strukturen in Graubünden greifen
Gegenüber dem Bundesamt für Justiz nimmt die Regierung im Rahmen einer Anhörung der
Kantone Stellung zum Bereich der Opferhilfe (Berichtsjahr 1995/96). Sie vertritt dabei die
Auffassung, dass die Strukturen in Graubünden den Anforderungen des Bundesgesetzes über die
Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) entsprechen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das
Ziel, Opfern von Straftaten rasche und unbürokratische Hilfe zu leisten, effizient erreicht werden
kann. Dabei darf aber nicht verschwiegen werden, dass in der Rechtsanwendung mangels einer
gefestigten Gerichtspraxis verschiedene Schwierigkeiten bestehen, so z.B. hinsichtlich der
Opferdefinition und der Abgrenzung, was unter die Begriffe Soforthilfe und was unter jene der
längerfristigen Hilfe resp. Entschädigung fällt.
Neues Schulgesetz tritt gestaffelt in Kraft
Am 2. März 1997 hat das Bündnervolk der Teilrevision des Schulgesetzes zugestimmt. Die
Regierung setzt diese per 1. August 1997 in Kraft. Davon ausgenommen ist die Einführung der
Zweitsprache Italienisch in deutschsprachigen Primarschulen und Kleinklassen. Diese tritt erst
am 1. August 1999 in Kraft.
Die Teilrevision der Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz wurde am 7. Oktober 1996 vom
Grossen Rat beschlossen. Die Artikel, welche die Unterrichtsfächer der Primarschule bzw. der
Kleinklasse festlegen, treten am 1. August 1997 in Kraft, all jene, die mit dem Einführen der
Zweitsprache Italienisch zusammenhängen, am 1. August 1999.
Einzelheiten werden im kantonalen Amtsblatt publiziert.
Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt vorbehaltlos die Ergänzungen des Baugesetzes der Stadt Chur
betreffend Erschliessungsordnung und Grünzone und die Verfassungen der Kreise Bergell und
Roveredo.
Gutgeheissen wird das Sammel-Verbauungsprojekt Davos, welches folgende Projekte umfasst:
Erstellen der Lawinenverbauung "Bildji", Instandstellen und Ergänzen der Lawinenverbauung
"Schattenwieseli", Windverwehungsverbau "Erberalp" und Instandhalten der übrigen Verbauungen
in der Landschaft Davos.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, der AG Davos-Parsennbahnen
die Konzession zu erteilen für eine Vierer-Sesselbahn von der Totalp auf das Weissfluhjoch
(Landschaft Davos Gemeinde und Gemeinde Klosters-Serneus).
Das Bauprojekt für den Ausbau der Umkleidegarderoben und Duschen in der Schulanlage
Brusio-Borgo wird definitiv genehmigt. An die anrechenbaren Baukosten von höchstens 120'000
Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 25 Prozent zugesichert.
Das Ausbau- und Sanierungskonzept für das Schulhaus Rueras wird zur Kenntnis genommen und
die erste Bauetappe betr. Umbau/Sanierung des Umkleidegarderoben- und Duschenbereichs
definitiv genehmigt. An die Baukosten von maximal 255'000 Franken wird ein kantonaler
Baubeitrag von 17.5 Prozent zugesichert.
Die erste Etappe des Umbaus und der Sanierung der Primarschul-Anlage Wiesen wird definitiv
genehmigt. An die anrechenbaren Baukosten von maximal 155'000 Franken wird ein Baubeitrag
von 25 Prozent zugesichert.
Für verschiedene Strassenbauprojekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund
12 Mio. Franken freigegeben.
Personelles
Ende April 1997 sind folgende Personen in den Ruhestand getreten:
Lisa Gamma, Chur, Pflegehilfe im Frauenspital Fontana
Wieland Candrian, Flims, Sozialarbeiter beim Sozialamt/RSZ Ilanz
Alexander Dermont, Rueun, Strassenwart beim Bezirks-Tiefbauamt Ilanz
Nachtrag: Bereits Ende März 1997 ist in den Ruhestand getreten:
Felix Schnüriger, Chur, Revisor bei der Sozialversicherungs-Anstalt
Peter Valentin Sprecher, geb. 1949, von Calfreisen, wohnhaft in Trimmis, wird Sachbearbeiter
öffentlicher Verkehr beim Sekretariat des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements. Der
Dienstantritt erfolgt Anfang August 1997.
Jahr: 1998