Die Bündner Regierung lehnt die Ausgestaltung der Alpentransit-Abgabe in der
vorgelegten Form ab. Wichtige Anliegen des Kantons Graubünden müssen berücksichtigt
werden.
Die Regierung nimmt gegenüber Bundesrat Moritz Leuenberger Stellung zur Umsetzung des
Alpenschutzartikels und zum Entwurf eines Bundesgesetzes über eine Abgabe auf dem
alpenüberquerenden Güterverkehr (ATAG). Grundsätzlich schliesst sie sich der Vernehmlassung
der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) an. Einleitend wird
darauf hingewiesen, dass die Verfassungsmässigkeit der Abgabe fraglich ist. Darüber hinaus
werden kantonsspezifische Ergänzungen vor allem deshalb angebracht, weil in Graubünden auch
innerkantonale Fahrten mit der Alpentransit-Abgabe (ATA) belastet werden sollen. Nach
Meinung der Regierung ist die ATA nicht pauschal, sondern differenziert auszugestalten. Dies gilt
insbesondere für den landesinternen Güterverkehr. Zu berücksichtigen sind namentlich die Kriterien
Gewicht und Distanz. Weiter sind für den Nahverkehr abgabefreie Zonen vorzusehen. Nur damit
dürfte es möglich sein, eine Diskriminierung des regionalen alpenüberquerenden Güterverkehrs und
einen Umwegverkehr über andere Transitachsen im Kanton Graubünden zu verhindern.
Die Regierung kann die ATA und das ATAG nur befürworten, wenn die folgenden Anliegen des
Kantons Graubünden berücksichtigt werden:
Bezogen auf die San-Bernardino-Achse ist eine Tunnelzone festzulegen, die von der ATA befreit
ist, weil der innerkantonale alpenüberquerende Gütervekehr in diesem Bereich mangels Angebot
nicht auf die Bahn ausweichen kann. Abermals bekräftigt wird der Standpunkt, dass die
San-Bernardino-Achse für das Befahren mit 40-Tonnen-Lastwagen nicht geeignet ist. Eine
Aufhebung der 28-Tonnen-Limite wird nach wie vor entschieden abgelehnt.
Um das Verlagerungsziel von der Strasse auf die Schiene zu erreichen, ist es unerlässlich, die
nötige Bahninfrastruktur bereitzustellen. Aus der Sicht des Kantons Graubünden sind der Bau des
Hirzeltunnels und des Gotthard-Basistunnels möglichst bald zu realisieren. Nötig ist aber auch eine
Bahnverlade-Station im Raum Landquart/Buchs.
Jahr: 1998