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Die Bündner Regierung lehnt die Ausgestaltung der Alpentransit-Abgabe in der vorgelegten Form ab. Wichtige Anliegen des Kantons Graubünden müssen berücksichtigt werden.

Die Regierung nimmt gegenüber Bundesrat Moritz Leuenberger Stellung zur Umsetzung des Alpenschutzartikels und zum Entwurf eines Bundesgesetzes über eine Abgabe auf dem alpenüberquerenden Güterverkehr (ATAG). Grundsätzlich schliesst sie sich der Vernehmlassung der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) an. Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die Verfassungsmässigkeit der Abgabe fraglich ist. Darüber hinaus werden kantonsspezifische Ergänzungen vor allem deshalb angebracht, weil in Graubünden auch innerkantonale Fahrten mit der Alpentransit-Abgabe (ATA) belastet werden sollen. Nach Meinung der Regierung ist die ATA nicht pauschal, sondern differenziert auszugestalten. Dies gilt insbesondere für den landesinternen Güterverkehr. Zu berücksichtigen sind namentlich die Kriterien Gewicht und Distanz. Weiter sind für den Nahverkehr abgabefreie Zonen vorzusehen. Nur damit dürfte es möglich sein, eine Diskriminierung des regionalen alpenüberquerenden Güterverkehrs und einen Umwegverkehr über andere Transitachsen im Kanton Graubünden zu verhindern.
Die Regierung kann die ATA und das ATAG nur befürworten, wenn die folgenden Anliegen des Kantons Graubünden berücksichtigt werden:
Bezogen auf die San-Bernardino-Achse ist eine Tunnelzone festzulegen, die von der ATA befreit ist, weil der innerkantonale alpenüberquerende Gütervekehr in diesem Bereich mangels Angebot nicht auf die Bahn ausweichen kann. Abermals bekräftigt wird der Standpunkt, dass die San-Bernardino-Achse für das Befahren mit 40-Tonnen-Lastwagen nicht geeignet ist. Eine Aufhebung der 28-Tonnen-Limite wird nach wie vor entschieden abgelehnt.
Um das Verlagerungsziel von der Strasse auf die Schiene zu erreichen, ist es unerlässlich, die nötige Bahninfrastruktur bereitzustellen. Aus der Sicht des Kantons Graubünden sind der Bau des Hirzeltunnels und des Gotthard-Basistunnels möglichst bald zu realisieren. Nötig ist aber auch eine Bahnverlade-Station im Raum Landquart/Buchs.
Jahr: 1998
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