Die Regierung unterstützt den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Mitwirkung der
Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK).
(staka) Aussenpolitik war bisher grundsätzlich Bundessache. Seit langem wollen die Kantone
aber stärker einbezogen werden. Der Bund hat nun einen Vorentwurf für ein Mitwirkungsgesetz in
die Vernehmlassung geschickt. Graubünden befürwortet diesen Erlass, der von der Konferenz
der Kantonsregierungen massgeblich mitgestaltet worden ist.
In vielen Bereichen der Politik werden Problemlösungen immer mehr auf die internationale Ebene
verlagert. Dadurch verwischen sich die Grenzen zwischen Innen- und Aussenpolitik. Diese
Internationalisierung erfasst zunehmend auch Bereiche, die innerstaatlich in die Zuständigkeit der
Kantone fallen. Daher werden seit einigen Jahren Möglichkeiten geprüft, die Kantone stärker in die
Aussenpolitik des Bundes einzubeziehen. Der Vorentwurf für ein entsprechendes Bundesgesetz
ist von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet worden, die paritätisch aus Vertretungen des Bundes
und der Kantone zusammengesetzt war. Der Zweck des Entwurfs besteht darin, dass die
Kantone beim Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen durch den Bund ihre Zuständigkeit nach
Möglichkeit wahren und ihre Interessen einbringen können. Das kantonale Mitwirken soll zudem
helfen, die Aussenpolitik des Bundes innenpolitisch besser abzustützen. Bereits seit Anfang
September 1996 werden die Bestimmungen des Vorentwurfs provisorisch angewendet. Diese
Übergangsregelung erlaubt es, die Mitwirkungsmechanismen in der Praxis auszuprobieren und zu
entwickeln, bevor sie rechtlich festgelegt werden.
Aus der Sicht der Bündner Regierung ist eine intensivere Zusammenarbeit in der Aussenpolitik
unerlässlich. Entsprechend klar unterstützt sie denn auch den Vorentwurf für ein BGMK. Das
Schaffen dieses Bundesgesetzes ist ein wichtiger Schritt, die bestehenden Formen der
Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu bekräftigen und zu konkretisieren. Nur
gemeinsam können die Zukunftsaufgaben unseres Landes gelöst werden. Durch das Mitwirken an
der Aussenpolitik des Bundes nehmen die Kantone ihre Mitverantwortung im Bundesstaat wahr.
Der aktive Einbezug der Kantone in die aussenpolitischen Belange führt dazu, dass die Position
der Schweiz in den Aussenbeziehungen gestärkt und dass die Aussenpolitik im Innern besser
akzeptiert wird.
Suchhilfe-Gesetz tritt gestaffelt in Kraft
Das am 2. März 1997 vom Bündner Volk angenommene Gesetz über die Suchthilfe im Kanton
Graubünden wird auf Anfang 1998 in Kraft gesetzt. Eine Ausnahme machen jene Bestimmungen,
die sich mit der Bewilligungspflicht und den Bewilligungsvoraussetzungen von
Suchthilfe-Einrichtungen befassen (Art. 17, 18 und 25). Diese werden bereits auf den 1. Juli
1997 in Kraft gesetzt.
Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Verfassungen der Gemeinde Castiel und des Kreises Klosters, mit
Vorbehalten die Teilrevision der Ortsplanung von S-chanf sowie mit Anweisungen für die weitere
Planung das Richtplanvorhaben Fremdenverkehr / Verkehr / Versorgung der Region Engiadin'
Ota.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund
3.36 Mio. Franken freigegeben.
Personelles (Nachtrag)
Auf Ende April 1997 ist Anna Hartmann, Chur, Köchin im Frauenspital Fontana, in den
Ruhestand getreten. Die Regierung dankt dieser Mitarbeiterin für die dem Kanton geleisteten
Dienste.
Jahr: 1998