Ausbau und Unterhalt des Verkehrsnetzes sind entscheidend für die Standortqualität des Landes.
Das gilt auch für unseren Kanton mit seiner topographischen Vielfalt und dünnen Besiedelung,
sind wir doch bei unseren Verhältnissen sowohl auf die Bahn als auch auf gute Strassen
angewiesen. Gute Verkehrswege sind die Schlagadern der Wirtschaft.
Wir verfügen in Graubünden über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz, selbst wenn in Zukunft noch
sehr viele Projekte zu realisieren sind. Vor allem geht es dabei darum, die Lebensqualität für die
Bevölkerung zu verbessern, indem notwendige Umfahrungsstrassen erstellt werden und die
Sicherheit erhöht wird. Etliche Strassenzüge in unserem Kanton entsprechen dem wachsenden
Verkehrsaufkommen nicht mehr. Wenn wir einem nachhaltigen Investitionsbedarf im
Strassenbau und -unterhalt Rechnung tragen wollen, müssen wir auch die Finanzierung unserer
Vorhaben angemessen absichern. Die Einnahmen in unserer Strassenrechnung fliessen einerseits
aus allgemeinen Staatsmitteln - sprich Steuergeldern - und anderseits aus der Durchsetzung des
Verursacherprinzips, indem wir die Fahrzeughalter und -halterinnen dazu verpflichten, eine
Motorfahrzeugsteuer zu bezahlen. Für die Festsetzung der jährlich zu entrichtenden Verkehrssteuer
ist bei uns der Grosse Rat zuständig. Diese Kompetenz sollte gemäss der 1994 eingereichten
Volksinitiative zur "Mitbestimmung bei der Motorfahrzeugsteuer" auf das Volk übertragen werden.
Eine wirtschaftlich veränderte Ausgangslage und weitgehende Zugeständnisse des Grossen Rats
und der Regierung an die Anliegen der Initianten führten Ende 1996 nach intensiven
Verhandlungen zum Rückzug der Initiative. Geblieben ist aber der Gegenvorschlag des Grossen
Rates, über den das Volk am 2. März 1997 abstimmt. Worum geht es dabei?
Nach moderner Lehre und Rechtssprechung bedürfen öffentliche Abgaben wie die
Motorfahrzeugsteuer der Grundlage in einem Gesetz. Der Grundsatz der Gesetzmässigkeit ist
verletzt, wenn das Gesetz den Kreis der Steuerpflichtigen, den Steuergegenstand und die
Grundzüge der Steuerbemessung nicht enthält. Im bisherigen einschlägigen Artikel des
Strassenfinanzierungsgesetzes fehlte die Umschreibung der Grundzüge der Steuerbemessung. Die
in der Vergangenheit in der Praxis bewährten Bemessungsgrundlagen sollen deshalb neu im
Gesetz verankert werden. In einem zusätzlichen Absatz wird sodann über die verlangten
Mindestanforderungen hinaus auch der absolute Rahmen, die maximale Höhe der künftigen
Besteuerung, verbindlich vorgegeben. Es wird eine Steuerhöchstgrenze festgelegt, die rund 30
Prozent über dem heutigen Ansatz liegt. Wird diese Obergrenze überschritten, muss das Volk dazu
befragt werden. Die Festlegung der Steuersätze innerhalb des Rahmens bleibt auch in Zukunft
dem Grossen Rat vorbehalten. Mit dieser Vorlage wird die Erhebung der Verkehrssteuer auf
eine rechtlich einwandfreie Basis gestellt, wobei die Mitsprache und Mitbestimmung des Volkes
verstärkt werden. Der Vorschlag des Grossen Rats dient der Rechtssicherheit. Die
Fahrzeughalter und -halterinnen können davon ausgehen, dass mit Bezug auf die Höhe der
Besteuerung Grenzen gesetzt sind. Anderseits kann der Strassenbau und Strassenunterhalt in
Graubünden längerfristig finanziell besser abgesichert werden. Das ist im Hinblick auf die
Finanzierung unserer grossen Umfahrungsprojekte von Bedeutung. Der Grosse Rat hat diese
Vorlage mit 101 zu 0 Stimmen zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. Ich darf allen
Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern diese Vorlage mit Überzeugung zur Annahme empfehlen.
Dr. Aluis Maissen
Regierungspräsident
Jahr: 1998