Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für eine
Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege. Kernpunkt bildet die
Einführung des Sanitätsnotrufs 144 auch in Graubünden.
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege wird bezweckt, das
Rettungswesen in Graubünden ganzheitlich zu konzipieren und entsprechende Rechtsgrundlagen
zu schaffen. Die Tätigkeiten der öffentlichen und privaten Organisationen, die im Rettungswesen
tätig sind, sollen aufeinander abgestimmt werden. Mit dem Einführen des Sanitätsnotrufs 144 wird
eine betriebliche Struktur geschaffen, die eine optimale Koordination aller Organisationen
sicherstellt.
Jeder in Not geratenen Person, egal wo sie sich befindet, muss innert nützlicher Frist eine
möglichst situationsgerechte Hilfe geleistet werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das
Rettungswesen nach folgenden Grundsätzen organisiert werden:
Die Alarmierung der Rettungsdienste muss möglichst einfach und schnell erfolgen können.
Alarmierung und Koordination der Rettungsdienste müssen rund um die Uhr gewährleistet sein.
Qualifiziertes Rettungspersonal sowie zweckmässige Rettungs- und Transportmittel sollen eine
optimale Betreuung vor Ort und während des Transports gewährleisten.
Jede Person ist unter Berücksichtigung der freien Arzt- und Spitalwahl zum nächstgelegenen
kompetenten Behandlungsort zu transportieren.
Sanitätsnotruf 144
Der Entwurf sieht vor, den Sanitätsnotruf 144 einzuführen. Die über diese Nummer eingehenden
Anrufe werden von einer zentralen Koordinationsstelle entgegengenommen, welche als
Einsatzleitstelle adäquate Hilfeleistung vermittelt und auch direkt Anweisungen zur Hilfeleistung
geben kann (z.B. bei Herzstillstand-Patienten). Die Regierung erachtet es als verfrüht, sich schon
heute konkret zur Frage zu äussern, ob der Betrieb dieser zentralen Koordinationsstelle durch
den Kanton (via Einsatzzentrale der Kantonspolizei) oder durch Dritte erfolgen soll. Demnächst
wird der Sanitätsnotruf 144 in fast allen Kantonen in Betrieb sein.
Um die Qualität des Rettungswesens zu verbessern sind u.a. folgende Massnahmen vorgesehen:
Die Besatzung in Rettungs- und Ambulanzfahrzeugen wird verstärkt.
Jede Spitalregion verfügt über einen Rettungswagen.
In Gebieten, die mehr als 30 km vom Standort eines regionalen Kranken- und
Verunfallten-Transportdienstes entfernt sind, sollen Stützpunkte für Ambulanzfahrzeuge
geschaffen werden.
Jedes Regionalspital bezeichnet einen Arzt resp. eine Ärztin als verantwortliche Fachperson.
Diese Person sorgt auch für die Aus- und Weiterbildung des Personals der Rettungsdienste.
Notärzte resp. Notärztinnen sind gezielt auszubilden und entsprechend auszurüsten.
Kaum Änderungen ergeben sich in den folgenden Bereichen:
Bei der Luftrettung erreichen die Helikopter jeden Ort im Kanton in einer maximalen Flugzeit
von 15 bis 20 Minuten. Neu ist die Vereinbarung des Kantons Graubünden mit der
Autonomen Provinz Bozen-Südtirol über die Organisation der grenzüberschreitenden
Flugrettung. Die nötige Hilfe soll ungeachtet des Grenzverlaufs zwischen Italien und der
Schweiz mit den am nächsten beim Einsatzort stationierten Hubschraubern erbracht werden.
Die Bergrettung wird durch den Schweiz. Alpen Club (SAC) gewährleistet.
Änderungen im Spitex-Bereich
Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält einen zweiten, in sich geschlossenen Bereich, der
insbesondere gewisse Neuerungen hinsichtlich der Beiträge an die häusliche Pflege und Betreuung
(Spitex) enthält. Im Bereich Spitex soll die starre Aufwandsubventionierung durch die
Defizitsubventionierung ersetzt werden, wie sie auch für Spitäler und Heime gilt. Diese Massnahme
wird wegen der Einführung des neuen eidg. Krankenversicherungs-Gesetzes nötig. Sie gewährt im
weiteren die nötige Flexibilität im Hinblick auf künftige Tarifänderungen.
Graubünden und Veltlin als gute Nachbarn
1997 sind es 200 Jahre her, seit sich das Veltlin und die beiden Nachbarschaften Bormio und
Chiavenna (heute Provinz Sondrio) von der Republik der Drei Bünde losgelöst haben. Die Bündner
Herrschaft über diese Gebiete hatte von 1512 bis 1797 gedauert. Die gemeinsame
Vergangenheit der Völker des alten Rätiens gilt es zu wahren und aus der unterschiedlichen Optik
aufzuarbeiten. Aus diesem Grund sind heuer verschiedene Jubiläumsfeierlichkeiten geplant. Als
Schwerpunkte sind vorgesehen:
Kontakte Veltlin-Puschlav über Videokonferenzen zu diversen grenznachbarlichen Themen,
Theatralische Aufarbeitung von wichtigen Episoden aus der gemeinsamen Geschichte unter
Leitung des Bündner Regisseurs Gian Gianotti mit Profis und Laien aus dem Veltlin,
Historische Ausstellung über die Zeit der Bündner Herrschaft im Veltlin, und
Fachtagung über die Geschichtsschreibung auf beiden Seiten.
Graubünden beteiligt sich an diesen Anlässen mit maximal 100'000 Franken zu Lasten des
Landeslotterie-Fonds.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt grundsätzlich das allgemeine Konzept und das Vorprojekt für die
Renovation und Umstrukturierung des Spitals Oberengadin in Samedan. Dabei werden
verschiedene Vorbehalte, Auflagen und Bedingungen angebracht. Die Gesamtkosten des
Vorhabens werden auf ca. 12.5 Mio. Franken geschätzt. Unter dem Vorbehalt der definitiven
Projektgenehmigung werden folgende Kantonsbeiträge in Aussicht gestellt: 60 Prozent an die
Baukosten, 50 Prozent an die Einrichtungskosten und 80 Prozent an die überregionalen
Einrichtungen.
Ebenfalls grundsätzlich gutgeheissen werden das allgemeine Konzept und das Vorprojekt für den
Umbau und die Erweiterung des Alters- und Pflegeheims "Parc" in Lenzerheide (mit Vorbehalten
und Auflagen). Die Gesamtkosten werden auf ca. 6.8 Mio. Franken geschätzt. Unter dem
Vorbehalt der definitiven Projektgenehmigung wird ein Kantonsbeitrag von 50 Prozent in
Aussicht gestellt.
Die Gemeindeverfassung von Morissen wird genehmigt.
Zugunsten verschiedener Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag
von 3.7 Mio. Franken freigegeben.
Personelles
Ende Februar 1997 ist Ero Giovanoli, Vicosoprano, Handwerker beim Bezirkstiefbauamt 3,
Samedan, in den Ruhestand getreten. Die Regierung dankt diesem Mitarbeiter für die dem Kanton
geleisteten Dienste.
Johannes Bärtsch, geb. 1948, von Jenaz, wohnhaft in Chur, wird Leiter Abteilung
Energieversorgung beim Amt für Energie. Er tritt seine Stelle Anfang Juni 1997 an.
Jahr: 1998