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Die Bedeutung eines gut funktionierenden Rettungsdienstes wird uns in der Regel erst bewusst, wenn wir in eine Situation kommen, in der raschmöglichst medizinische Hilfe benötigt wird. Im täglichen Leben befassen wir uns wohl kaum mit dem Rettungswesen. In einer Notsituation aber wird eine rasche Hilfe erwartet, die sich auf dem aktuellen Stand der Notfallmedizin befindet. Dank gut ausgebauten Notfalldiensten ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand wegen eines Unfalls oder des plötzlichen Versagens wichtiger Körperfunktionen invalid wird, deutlich kleiner geworden. Auch bestehen heute wesentlich höhere Überlebenschancen, wenn das Leben aufgrund eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung gefährdet ist. Dies aber ist der Fall, wenn am Ort des Unfalls oder der Erkrankung rasch Hilfe geleistet wird und auch während des Transportes ins Spital die Betreuung durch gut ausgebildetes Fachpersonal gesichert ist.
Einführung des Sanitätsnotrufs 144
Die geltenden Bestimmungen des kantonalen Krankenpflegegesetzes über das Rettungswesen sind bereits vor vielen Jahren erlassen worden. Sie ermöglichen nur beschränkt, bei der Organisation des Rettungswesens der Entwicklung der Notfallmedizin Rechnung zu tragen. Mit der Teilrevision des Gesetzes wollen wir diesen Mangel beheben.
Ein Schwerpunkt der Reorganisation des Rettungswesens bildet die Einführung des Sanitätsnotrufs 144. Über die einprägsame Telefonnummer 144 soll künftig einfach, schnell und rund um die Uhr sanitätsdienstliche Hilfe angefordert werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sanitätsnotrufs müssen über eine qualifizierte Ausbildung wie auch über praktische Einsatzerfahrung in einem Rettungsdienst verfügen. Nur so können sie ihre Aufgabe kompetent erfüllen. Sie müssen sowohl in der Lage sein, den jeweilig geeignetsten Rettungsdienst aufzubieten, wie auch direkte Anweisungen zur Hilfeleistung geben zu können, z.B. bei Herzstillstand-Patienten.
Ausbau der Transportdienste
Ein weiterer Schwerpunkt der Reorganisation des Rettungswesens stellt die flächendeckende Versorgung des Kantons mit Rettungswagen dar. Angesichts der topographischen Gegebenheiten und der weitgehend dezentralen Besiedelung unseres Kantons sind die Notfall- und Krankentransportdienste der Spitalregionen nicht überall in ihrem Versorgungsgebiet in der Lage, innert wünschbarer Frist Hilfe zu leisten. In den verschiedenen Talschaften sollen daher bedürfnisgerecht Stützpunkte für Ambulanzfahrzeuge geschaffen oder bestehende Transportdienste in die Rettungsorganisation einbezogen werden. Die Gesetzesrevision schafft die Rechtsgrundlage, dass solche Transportdienste finanziell unterstützt werden können. Diese Unterstützung soll auch nicht strassengebundenen Rettungsorganisationen gewährt werden können, wenn dies notwendig ist, um ihre permanente Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Personen, welche sich an Rettungsaktionen beteiligen, müssen heute riskieren, im Falle eines Haftpflicht- oder Unfallereignisses den Schaden selbst tragen zu müssen. Dieser unhaltbare Zustand wird mit der Gesetzesrevision beseitigt. Der Kanton wird nämlich ermächtigt, für solche Fälle eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen. Es ist zu hoffen, dass dadurch die Bereitschaft gefördert wird, bei einem Notfallereignis Hilfe zu leisten.
Grosse volkswirtschaftliche Bedeutung
Ein gutes Rettungswesen trägt dazu bei, Menschenleben zu retten, Spitalaufenthalte zu verkürzen und Folgeschäden, wie insbesondere Invalidität, zu vermeiden oder zumindest zu vermindern. Ein gut funktionierendes Rettungswesen hat zudem eine nicht zu unterschätzende volkswirtschaftliche Bedeutung und trägt dazu bei, dass sich die vielen Gäste in unserem Kanton sicher fühlen können.
Mit der Teilrevision des Krankenpflegegesetzes wird schliesslich bei den Spitexorganisationen die heutige Aufwandsubventionierung durch das System der Defizitsubventionierung, wie wir es bei den Spitälern und Pflegeheimen kennen, ersetzt.
Der Grosse Rat stimmte der beantragten Teilrevision des kantonalen Krankenpflegegesetzes ohne Gegenstimme zu. Namens der Regierung empfehle ich allen Bündnerinnen und Bündnern, dieser Gesetzesrevision ebenfalls zuzustimmen.

Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
Vorsteher des Justiz-, Polizei- und
Sanitätsdepartementes Graubünden
Jahr: 1998
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