(staka) In ihrer Stellungnahme an Bundesrätin Ruth Dreifuss äussert die Regierung gewisse
Bedenken gegen die vorgesehene Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung. Ihre
Skepsis richtet sich in erster Linie gegen das vorgesehene Sistieren der Leistungen durch die
Versicherer bei Prämienrückständen der Versicherten. In diesem Zusammenhang stellt sich die
grundsätzliche Frage, ob ein solches Vorgehen nicht der im Krankenversicherungsgesetz
festgelegten Versicherungspflicht für die gesamte Bevölkerung widerspricht. Nach Auffassung der
Regierung muss sichergestellt werden, dass die Leistungserbringer ihre Leistungen ungeachtet
der wirtschaftlichen Situation einer Person erbringen. Mit den übrigen Revisionspunkten, die
hauptsächlich versicherungstechnischer Natur sind, kann sich die Regierung einverstanden erklären.
Demgegenüber befürwortet die Regierung in ihrer Stellungnahme an Bundesrat Arnold Koller die
vorgesehene Änderung der Verordnungen hinsichtlich der technischen Anforderungen an
Strassenfahrzeuge sowie der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen.
Dabei handelt es sich vorwiegend um Anpassungen an das EU-Recht.
Rindviehabsatz fördern
Die Regierung erlässt aufgrund des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes sowie der grossrätlichen
Tierzucht-, Tierabsatz und Viehversicherungsverordnung neue Ausführungsbestimmungen über den
Selbsthilfefonds zur Förderung des Rindviehabsatzes. Dieser wird durch jährliche Beiträge der
Rindviehbesitzer und durch einen gleich hohen Beitrag des Kantons geäufnet. Darüber hinaus
zahlen die Rindviehbesitzer einen jährlichen Beitrag von zwei Franken je Tier. Diese
Ausführungsbestimmungen treten auf den 1. September 1997 in Kraft.
Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Thusis, die Teilrevision
des Steuergesetzes der Gemeinde Conters i.P. sowie die Totalrevision des
Gastwirtschaftsgesetzes der Gemeinde Says.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, Bergbahnen Brämabüel &
Jakobshorn AG in Davos die Konzession für eine Zweier-Sesselbahn mit Verfahrensvorbehalten
sowie mit Auflagen zu erteilen.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund
500'000 Franken freigegeben.
Personelles
Peter Martin Fehr, geb. 1961, von Zürich, wohnhaft in Reinach BL, wird Oberarzt am
Frauenspital Fontana in Chur. Er tritt seine Stelle Anfang November 1997 an.
Ivetta Strnad, geb. 1965, von Binningen BL, wohnhaft in Basel, wird Oberärztin am Frauenspital
Fontana in Chur. Sie tritt ihre Stelle Anfang Dezember 1997 an.
Ende Juli 1997 sind folgende Mitarbeiter in den Ruhestand getreten, denen die Regierung für ihre
dem Kanton geleisteten Dienste dankt:
Johann Georg Camenisch, Sarn, Strassenwart beim Bezirkstiefbauamt 7, Thusis,
Peter Mathis, Davos-Dorf, Handwerker beim Bezirkstiefbauamt 5, Davos.
Jahr: 1998