Der Kantonale Zuchtstier-Markt, der jedes Jahr in Chur stattfand, wird nicht mehr abgehalten,
die Rinderauktion und der Kleinvieh-Markt werden künftig in Cazis/Realta durchgeführt.
Der erste Kantonale Zuchtstier-Markt war 1900 abgehalten worden, um die Möglichkeit zu
schaffen, die Stiere an einer überregionalen Schau zu vergleichen und zu handeln. Seither sind 96
solche Märkte durchgeführt worden. 1937 war die Auffuhr mit 1200 Stück am grössten. Mitte der
60er Jahre wurde die künstliche Besamung eingeführt, womit die Auffuhren stetig abnahmen, um
sich in den letzten Jahren bei etwa 100 Stieren einzupendeln. 1997 entschied der Schweizerische
Braunvieh-Zuchtverband, die lebenslängliche Herdebuch-Berechtigung für Zuchtstiere einzuführen,
wodurch die jährliche Auffuhr nicht mehr nötig ist, um die Tiere zu beurteilen. Dies führte am
Kantonalen Zuchtstiermarkt zu einem weiteren Einbruch, heuer wurden nur noch 50 Stiere
aufgeführt. Ein Kantonaler Stierenmarkt ist somit nicht mehr nötig, eine Ära geht damit zu Ende.
Rinderauktion und Kleinvieh-Markt künftig in Cazis/Realta
1972 war anlässlich des Stierenmarkts erstmals eine Rinderauktion durchgeführt worden, um eine
Handelsgelegenheit für Eliterinder zu schaffen. Sie hat sich seither zum Publikumsmagneten
entwickelt. Im Herbst 1998 wird das Vermarktungszentrum der Bündner Viehvermittlungs-AG in
Cazis/Realta betriebsbereit sein. Damit gibt der Kanton auch die Durchführung einer
Rinderauktion auf, welche künftig durch die Bündner Viehvermittlungs-AG in Cazis/Realta
durchgeführt wird.
Seit 1940 hat der Kanton den Kleinviehmarkt organisiert. Er hat seit Jahren eine Auffuhr von
400 bis 500 Tieren und entspricht nach wie vor einem Bedürfnis. Zweckmässigerweise wird auch
der Kleinviehmarkt in Cazis/Realta durchgeführt. Verantwortlich dafür sind neu der Bündner
Schafzucht-Verband in Verbindung mit dem Bündner Ziegenzucht-Verband.
Im Zusammenhang mit dem Aufheben des Kantonalen Zuchtstier-Markts und der Übergabe der
Rinderauktion und des Kleinvieh-Markts an die Verbände, sind auch die entsprechenden
regierungsrätlichen Reglemente aufzuheben.
Einzelprämien an Zuchtstiere werden aufgehoben
Seit 1860 wird den Haltern von Zuchtstieren eine Prämie ausgerichtet. Der Gesamtbetrag an
ausbezahlten Prämien ist von damals 4'000 Franken auf heute 34'000 Franken gestiegen. Durch
die umfangreiche künstliche Besamung (in Graubünden heute 88 Prozent) sowie mit der Zunahme
der Mutterkuh-Haltung hat sich der Einsatz der Stiere und die Zucht deutlich verändert. Ein
Einfluss auf die Zucht ist mit der Prämie nicht mehr möglich, sie wird für 1997/98 letztmals
ausbezahlt und in der Folge aufgehoben.
Aus den Beratungen der Regierung
Quelle (immer anzugeben): Standeskanzlei Graubünden
Zustelldatum: Donnerstag, 13. November 1997
Jahr: 1998