Gegenüber Bundesrat Arnold Koller nimmt die Regierung Stellung zum Vorentwurf über die
Änderung des Zivilgesetzbuchs (ZGB) betreffend Familienname der Ehegatten. Sie begrüsst
grundsätzlich die Stossrichtung des Vorentwurfs, der die Gleichstellung von Mann und Frau beim
ehelichen Namensrecht weitestmöglich verwirklichen will.
Der Vorentwurf sieht im wesentlichen was folgt vor:
- Die Brautleute sollen inskünftig entscheiden dürfen, ob sie den Namen der Braut oder des
Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen wählen oder je ihren eigenen Namen
weiterführen wollen.
- Wer den Familiennamen des andern annimmt, soll seinen bisherigen Namen voranstellen
können.
- Für den Fall, dass keine Wahl getroffen wird, soll jeder Ehegatte seinen Familiennamen
weiterführen.
- Besteht kein gemeinsamer Familienname, haben die Eltern zu wählen, ob ihre Kinder den
Namen der Mutter oder des Vaters führen.
- Kommt keine Wahl zustande, hat die Vormundschaftsbehörde nach dem Kindswohl zu
entscheiden.
Revision der Tierzucht-Verordnung wird begrüsst
Gegenüber Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz begrüsst die Regierung den Entwurf für eine Änderung
der Tierzuchtverordnung. Diese hat im wesentlichen zum Zweck, die staatlichen Vorschriften
zu reduzieren und damit die Konkurrenzfähigkeit unserer Landwirtschaft zu verbessern.
Entsprechend den Zielen der neuen Agrarpolitik wollen die Kleinviehzüchter die Verantwortung
für das Führen der Herdebücher und das Auswerten der Ergebnisse der Leistungsprüfungen
rassenspezifisch selber übernehmen. Im Vordergrund steht die Übernahme der Herdebuchführung,
die bis heute für alle Kleinviehrassen durch die Zentralstelle für Kleinviehzucht wahrgenommen
wurde, durch die Kleinviehzüchter. Die Verantwortung für das Führen der Herdebücher soll neu
direkt den Kleinviehzuchtorganisationen übertragen und die Schweizerische
Kleinviehzuchtkommission aufgelöst werden. Die in der Tierzuchtverordnung festgelegte
Aufgabenteilung und finanzielle Unterstützung müssen deshalb neu geregelt werden.
Aus den Gemeinden
Die Regierung genehmigt das Projekt für die Wiederherstellung von Kastanienwäldern im
Moesano "Recupero di selve castanili nel Moesano" der Gemeinden Soazza, Lostallo,
Verdabbio, Leggia, Grono, Roveredo, Castandeda und San Vittore. An die Aufwendungen von
rund 425'000 Franken in den kommenden fünf Jahren werden die gesetzlichen Kantonsbeiträge in
Aussicht gestellt. Für das Jahr 1997 betragen diese 24 Prozent, während der Bund sich mit 46
Prozent beteiligt.
An die Kosten von insgesamt 440'000 Franken für das Lawinenverbauungs- und
Aufforstungsprojekt "Stams" der Gemeinde Says wird ein Kantonsbeitrag von 27 Prozent
zugesichert.
Genehmigt werden die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Trimmis, die Änderungen der
Kreisverfassung des Kreises Küblis, die Teilrevisionen der Steuergesetze von Arosa, Splügen und
Sta. Maria V.M. sowie eine Änderung des Zonenplans "Prövis" der Gemeinde Müstair.
Zustelldatum: Donnerstag, 23. Oktober 1997
Jahr: 1998