Verschiedene Bereiche der Verwaltungstätigkeit in Graubünden weisen eine hohe
Regelungsdichte auf. Dies erschwert ein flexibles und bedürfnisgerechtes Verwaltungshandeln und
engt die Freiräume für Private erheblich ein. Teilweise gehen diese Probleme auf Regelungen des
Bundes zurück, zu einem guten Stück sind sie aber hausgemacht. Im Regierungsprogramm
1997-2000 bildet deshalb eine "effiziente und bürgernahe Kantonsverwaltung und
Staatsorganisation" einen der Schwerpunkte der Regierungspolitik. Eine von verschiedenen
Massnahmen, mit denen dieses Ziel verfolgt werden soll, ist die Verwesentlichung und
Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung. Die Regelungsdichte des kantonalen
Rechts soll abgebaut werden. Die Regierung hat ein entsprechendes Grobkonzept der
Standeskanzlei genehmigt und damit grünes Licht für die erste Projektphase gegeben.
Hochgesteckte Ziele
Das Projekt "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung"
verfolgt die folgenden konkreten Ziele:
Mehr Freiräume für Private schaffen
Das Organisations- und Verfahrensrecht auf das unbedingt Notwendige beschränken
Handlungsspielräume für die Verwaltung erweitern, damit sie wirksamer und effizienter arbeiten
kann
Eine Gesetzgebung schaffen, die sich rasch an sich ändernde Verhältnisse anpassen kann
Verfahrensinstrumente einführen, um die Qualität der Rechtsetzung und Rechtsanwendung zu
kontrollieren und sicherzustellen
Wichtig: Das Projekt bezweckt, die Qualität der staatlichen Regelungen und Tätigkeiten zu
verbessern und zielt nicht darauf ab, Personal abzubauen oder Kosten einzusparen!
Verschiedene Phasen
Das Projekt gliedert sich in verschiedene Phasen. In einem ersten Schritt ist eine
Auslegeordnung des bestehenden Rechts zu erstellen und das Deregulierungspotential zu
ermitteln. In der Folge hat die Regierung zu bestimmen, in welchen Bereichen das Projekt
weiterverfolgt werden soll. Verschiedene Arbeitsgruppen sollen alsdann konkrete
Revisionsentwürfe erarbeiten, die den üblichen Weg der Rechtsetzung (Vernehmlassung,
Regierung, Parlament, Volk) zu durchlaufen haben. Grundsätzlich ist vorgesehen, bis zum Jahr
1999 konkrete Änderungen in die Praxis umzusetzen. Das neuartige und sowohl organisatorisch
wie juristisch komplexe Unterfangen wird von Dr. Georg Müller, Professor für Staats- und
Verwaltungsrecht und Gesetzgebungslehre an der Universität Zürich, wissenschaftlich begleitet.
Checkliste zur Überprüfung der kantonalen Erlasse
Als Hilfsmittel für die zu erstellende Auslegeordnung/Problemübersicht dient den Departementen
eine speziell entwickelte Checkliste (Fragenkatalog), anhand der sie für ihren Sachbereich die
geltenden kantonalen Erlasse systematisch und integral im Hinblick auf Verwesentlichungs- und
Flexibilisierungsbedarf zu überprüfen haben. Dabei sind folgende konkreten Fragen zu beantworten:
Kann auf Regelungen verzichtet oder die Regelungsdichte und/oder Regelungsintensität
abgebaut werden, um die Entscheidungsspielräume zu vergrössern?
Jahr: 1998