und nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer
Ab Januar 1998 wird das Bewilligungsverfahren zur Beschäftigung ausländischer
Arbeitskräfte sowie das Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltsbewilligung an
nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer wesentlich vereinfacht.
Bis anhin waren vier verschiedene Behörden am Verfahren beteiligt, nämlich die
Gemeindearbeitsämter, das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA), das Amt für
Polizeiwesen (AfP) sowie die Bezirkskommissariate. Neu werden die Gesuche nur noch vom
AfP sowie vom KIGA bearbeitet. Mit diesen Vereinfachungen soll das Bewilligungsverfahren
wesentlich beschleunigt werden.
Die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften, insbesondere Saisonniers, ist für die Wirtschaft
unseres Kantons von existentieller Bedeutung. Nach wie vor beansprucht der Kanton
Graubünden ca. 19'500 Saisonnierbewilligungen und 6'500 Kurzaufenthalterbewilligungen pro
Jahr. Dazu kommen mehrere tausend Gesuche um Verlängerung von Bewilligungen, um
Umwandlungen sowie Stellen-, Berufs- und Kantonswechsel. Insbesondere seitens des
Gastgewerbes wurde das Bewilligungsverfahren für ausländische Arbeitskräfte in den vergangenen
Jahren wiederholt als zu aufwendig kritisiert.
Entlastung der Gemeindearbeitsämter
Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde der Auftrag der
Arbeitsvermittlung von den Gemeinden an die regionalen Arbeitsvermittlungszentren übertragen.
Die Gemeindearbeitsämter haben durch den Wegfall des Vermittlungsauftrages ihre Funktion als
Schnittstelle zwischen Arbeitsvermittlung und Ausländerzulassung verloren. Angesichts dieser
Situation macht es kaum noch Sinn, dass jährlich ca. 45'000 ”Ausländergesuche” über die
Gemeindearbeitsämter eingereicht werden.
Neue Aufgabenteilung zwischen KIGA und Fremdenpolizei
Nebst der Entlastung der Gemeindearbeitsämter und schrittweisen Aufhebung der
Bezirkskommissariate wird das Bewilligungsverfahren im Zuge einer neuen Aufgabenteilung
zusätzlich vereinfacht. Alle Gesuche für Jahresaufenthalter sind künftig direkt bei der Kantonalen
Fremdenpolizei einzureichen und werden mehrheitlich nur noch bei dieser Dienststelle bearbeitet.
Dasselbe gilt für die Erteilung und Verlängerung von Niederlassungsbewilligungen. Die Gesuche für
alle übrigen Ausländerkategorien wie Saisonniers, Kurzaufenthalter, Asylbewerber etc. sind beim
KIGA einzureichen.
Neues, vereinfachtes Gesuchsformular
Das neue Gesuchsformular wurde auf die absolut notwendigen Angaben beschränkt. Zur
Vermeidung von Missverständnissen wird auf dem Formular vermerkt, in welchen Fällen es bei der
Fremdenpolizei resp. beim KIGA eingereicht werden muss.
Ab Februar 1998 wird bei der Druck- und Materialzentrale (DMZ) zu einem günstigen Preis eine
Computerdiskette erhältlich sein, welche das Ausfüllen des Formulares und dessen Ausdruck über
den PC ermöglicht. Insbesondere bei Arbeitskräften, welche wiederholt angestellt werden, führt
diese Diskette zu Arbeitserleichterungen, da nur noch die veränderten Daten eingesetzt werden
müssen.
Ausfertigung der Aufenthaltsbewilligung
Die Anmeldung der Ausländerinnen und Ausländer erfolgt wie bis anhin bei der kommunalen
Einwohnerkontrolle. Zu diesem Zweck steht neu ein Anmeldeformular zur Verfügung, welches
vom Ausländer bzw. von der Ausländerin selbst ausgefüllt werden muss. Dieses Formular, auf
welchem die Gemeinde ergänzende Angaben anbringen kann, wird zur Ausfertigung der
Aufenthaltsbewilligung an die Fremdenpolizei weitergeleitet.
Aufhebung der Bezirkskommissariate
Die verbleibenden Bezirkskommissariate werden im Verlaufe des nächsten Jahres aufgehoben.
Soweit diese Dienststellen noch bestehen, müssen die fraglichen Geschäfte bis zu deren Aufhebung
über die einzelnen Bezirkskommissariate an die Fremdenpolizei weitergeleitet werden.
Weitere Verfahrensvereinfachungen
Die beiden im Bewilligungsverfahren für Ausländer involvierten Amtsstellen sind derzeit mit der
Vorbereitung weiterer Vereinfachungs- und Rationalisierungsmassnahmen beschäftigt, welche
noch vertiefteren Abklärungen bedürfen. Es kann jedoch im zweiten Semester des nächsten Jahren
nochmals mit weiteren Verfahrensvereinfachungen gerechnet werden.
Auskunftspersonen:
- Amt für Polizeiwesen, Lic. iur. Heinz Brand, Tel. 081-257 25 21
- Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Lic. iur. Paul Schwendener,
Tel. 081-257 23 45
Jahr: 1998