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Der Kanton will verschiedene Verbindungsstrassen an Gemeinden zurückgeben. Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft zur Aberkennung von 38 Verbindungsstrassen. Diese sollen von der kantonalen Strassenhoheit wieder in jene der betroffenen Gemeinden überführt werden. Demgegenüber ist vorgesehen, acht Strassen als kantonale Verbindungsstrassen zu anerkennen.

Gesetzliche Grundlage
Der Kanton sorgt für die strassenmässige Groberschliessung, während die Feinerschliessung Sache der Gemeinden ist. Gemäss dem kantonalen Strassengesetz hat jede Gemeinde Anspruch auf eine kantonale Verbindung zum Kantonsstrassennetz. Gleich verhält es sich bei Fraktionen, sofern sie mindestens 30 Einwohner und Einwohnerinnen zählen. In Härtefällen kann der Grosse Rat dieses Mindestquorum unterschreiten. Fallen die anspruchsbegründenden Voraussetzungen bei Verbindungsstrassen zu Fraktionen nachträglich weg, ist der Anspruch abzuerkennen, sofern der Gemeinde dadurch nicht unverhältnismässige Belastungen erwachsen. Vorhandene Strassen gehen im bestehenden Zustand an die Gemeinde zurück. In der Botschaft werden alle kantonalen Verbindungsstrassen aufgelistet, für die die vorstehenden Voraussetzungen nicht mehr bestehen. Diese fallen auch dann weg, wenn zwei kantonale Verbindungen bestehen oder wenn eine Kantonsstrasse nur noch dazu dient, Quartiere zu erschliessen.

Die Bedeutung der Verbindungsstrassen
Im Kanton Graubünden haben die Strassen eine sehr hohe Bedeutung für seine Besiedlung und seine Wirtschaft. Die heutige Lebensgewohnheit und die Wirtschaft sind geprägt von einer grossen Mobilität und von häufigen Gütertransporten auf der Strasse. Deshalb ist eine gute Verkehrserschliessung für die Gemeinden, für ihre Einwohner und die dort domizilierten Unternehmungen von ausserordentlichem Wert. Das gilt insbesondere für den Tourismus als Wirtschaftsfaktor. In Graubünden, dem bedeutendsten Tourismuskanton der Schweiz, sind ungefähr die Hälfte der Arbeitsplätze und des Volkseinkommens direkt oder indirekt dem Tourismus zuzurechnen, wobei dieser Anteil in ausgeprägten Fremdenverkehrsgemeinden bis auf 90 Prozent ansteigt. In Kombination mit der Landwirtschaft leistet der Tourismus in verschiedenen Gegenden einen Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Erhaltung der Besiedlung des Berggebietes. Die Realisierung dieser Entwicklung ist weitgehend von guten Strassen abhängig. Diesen Zweck erfüllen die Hauptstrassen und die Nationalstrasse, für die entlegenen Gemeinden aber noch mehr die Verbindungsstrassen, ist doch eine gute Erschliessung besonders für die Entwicklungs- und Randregionen von unübersehbarem Vorteil.

Anerkennung von Verbindungsstrassen
Weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übernahme von Strassen durch den Kanton erfüllt sind, schlägt die Regierung gleichzeitig mit der Aberkennung dem Grossen Rat die Anerkennung von acht neuen kantonalen Verbindungen vor. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der Kanton beinahe jährlich mit der Übernahme von neuen Strassenzügen ins Kantonsstrassennetz konfrontiert wird. In den letzten 33 Jahren sind insgesamt 28 Botschaften an den Grossen Rat ergangen, die sich entweder mit dem Austausch oder mit der Neuaufnahme von kantonalen Verbindungsstrassen befasst haben. Damit ist die Gesamtlänge des Verbindungsstrassennetzes in der Zwischenzeit um 61.780 km angewachsen. Dazu kommen neu acht Strassen in einer Gesamtlänge von 8.720 km, die als kantonale Verbindungen anerkannt und vom Kanton übernommen werden sollen (vgl. dazu separate Zusammenstellung).

Aberkennung der Verbindungsstrassen
Das gesamte Strassennetz des Kantons umfasst rund 130 km Nationalstrasse, 630 km Hauptstrassen und 900 km Verbindungsstrassen. Die Grösse und die Siedlungsstruktur unseres Kantons führen zu sehr hohen Aufwendungen im Strassenwesen. Graubünden ist denn auch der Kanton mit den höchsten Ausgaben für das Verkehrswesen pro Kopf der Bevölkerung. Mehr als die Hälfte des kantonalen Strassennetzes gehört zur Kategorie Verbindungsstrassen. An die Nationalstrasse und an die Hauptstrassen leistet der Bund Beiträge, doch muss der Kanton für die Finanzierung der Verbindungsstrassen ohne Hilfe des Bundes aufkommen. Obwohl in den letzten Jahren rund 35 Mio. Franken für den Ausbau der Verbindungsstrassen ausgegeben worden sind, befinden sich diese Strassen teilweise noch in einem schlechten Zustand. Daher ist der Bedarf nach Massnahmen zur Erhaltung der Substanz und der Betriebsbereitschaft der vorhandenen Strassen sehr gross. Dazu kommt, dass mit dem steten Zuwachs an neuen kantonalen Verbindungen der Bau, Ausbau und die Erhaltung der Verbindungsstrassen immer aufwendiger werden. Den berechtigten Verbindungsstrassen stehen jene Verbindungen gegenüber, bei denen die Anspruchsberechtigung entfallen ist, weil das Mindestquorum an Bevölkerung nicht erreicht wird, mehr als eine Kantonsstrasse vorliegt oder weil nur noch die Funktion als Quartierstrasse besteht. Der Kanton hat sich auf jene Kantonsstrassen zu konzentrieren, welche den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Deshalb muss das Aberkennungsverfahren durchgeführt werden, denn ohne Rückgabe der Strassen, bei denen die Anspruchsberechtigung für die Anerkennung von kantonalen Verbindungen nachträglich weggefallen ist, wird der Kanton nicht mehr in der Lage sein, seinen Verpflichtungen zur Erhaltung und zum massvollen Ausbau der Verbindungsstrassen nachzukommen. Darunter leiden aber die Besiedlungsstrukturen und die Wirtschaft.
(Die einzelnen Strassenzüge im einzelnen vgl. separate Zusammenstellung)

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Luzi Bärtsch, Tel. 081-257 36 01
- Simon Henny, Rechtsdienst des Tiefbauamts, Tel. 081-257 37 05
Jahr: 1998
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