(Abstimmungsvorlagen 1 und 2)
Totalrevision der Bündner Kantonsverfassung
Gründe für die Ermöglichung der Variantenabstimmung bei Totalrevisionen der
Kantonsverfassung
Günstige Voraussetzungen schaffen
Gleichzeitig mit der Grundsatzfrage sollen günstige Rahmenbedingungen für das Gelingen einer
Totalrevision geschaffen werden. Die Einführung von zeitgemässen Instrumenten für ein
Reformprojekt bedingt eine Teilrevision der geltenden Kantonsverfassung. Das Ziel der Revision
ist es, dass das Volk in getrennten Abstimmungen bei einzelnen Artikeln über Varianten
bestimmen kann. Dies führt zu einer besseren Berücksichtigung des Volkswillens.
Herausforderung Totalrevision Kantonsverfassung
Es ist heute noch offen, wie der Inhalt einer neuen Bündner Kantonsverfassung aussehen wird.
Allerdings lässt sich mit grosser Wahrscheinlichkeit voraussagen, dass einzelne
Verfassungsbestimmungen umstritten sein werden. Nicht immer lässt sich eine für alle annehmbare
Lösung finden. Dies führt dazu, dass die Stimmberechtigten zahlreichen Vorschlägen zustimmen
möchten, andere jedoch ablehnen.
Die geltende Kantonsverfassung sieht vor, dass die Stimmberechtigten den Entwurf für eine neue
Verfassung nur in seiner Gesamtheit annehmen oder ablehnen können. Ein solches
Abstimmungsverfahren stellt für die Totalrevision der Kantonsverfassung eine zusätzliche Hürde dar.
So ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Verfassungsentwurf verworfen wird, obschon jeder
umstrittene Punkt für sich alleine eine zustimmende Mehrheit auf sich hätte vereinigen können.
Um dieser Gefahr zu begegnen, wollen Parlament und Regierung die Möglichkeit von
differenzierten Meinungsäusserungen schaffen. Hierzu muss die geltende Verfassung angepasst
werden.
Aus diesem Grund schlagen der Grosse Rat und die Regierung den Empfehlungen des
unabhängigen Rechtsgutachtens folgend vor, Variantenabstimmungen zu ermöglichen. Bei diesem
Verfahren können die Stimmberechtigten in getrennten Abstimmungen über Varianten zu einzelnen
Artikeln befinden.
Bei einer Annahme dieser Revision könnten beispielsweise die Frage nach der Ablösung des
obligatorischen durch das fakultative Gesetzesreferendum oder jene nach der
Verwaltungseinteilung den Stimmberechtigten separat als Variante vorgelegt werden.
Vorteile der vorgeschlagenen Lösung
Durch die vorgeschlagene Änderung der Kantonsverfassung erhalten die Stimmberechtigten mehr
Mitgestaltungsrechte. Sie können sich zu umstrittenen Neuerungen in separaten Abstimmungen
äussern.
Indem in einer einzigen Abstimmungsrunde zu allen umstrittenen Fragen ein Mehrheitsentscheid
zugunsten der einen oder anderen Variante erreicht wird, erfährt der Volkswille eine bessere
Berücksichtigung.
Der vorgeschlagene Art. 54 Abs. 5 der Kantonsverfassung zeichnet sich durch eine grosse
Flexibilität aus. Damit trägt er dem Umstand Rechnung, dass das optimale Abstimmungsverfahren
erst dann bestimmt werden kann, wenn der Verfassungstext bekannt ist. So wird den
Stimmberechtigten eine freie und unverfälschte Meinungsäusserung ermöglicht.
Jahr: 1998