(Abstimmungsvorlagen 1 und 2)
Totalrevision der Bündner Kantonsverfassung
Geplantes Vorgehen nach der Grundsatzabstimmung
· Eine Expertenkommission soll einen Verfassungsentwurf ausarbeiten. Die Zusammensetzung
der Kommission hat der sprachlichen, kulturellen, geografischen und politischen
Vielgestaltigkeit unseres Kantons Rechnung zu tragen. In die Kommission sollen neben den
beiden Gutachtern auch weitere ausserparlamentarische Kreise Einsitz nehmen. Aufgrund
dieser Vorgabe erscheint eine Kommissionsgrösse von 20 bis 30 Personen als realistisch.
Die Kommission wird den Auftrag erhalten, Möglichkeiten und Vorschläge für rechtlich wünschbare
und politisch realisierbare Änderungen aufzuzeigen. Ihre Arbeitsweise legt die Kommission
selber fest.
· In einem breiten Vernehmlassungsverfahren werden sich alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger zum Verfassungsentwurf äussern können. Daneben sollen auch weitere Massnahmen
die ständige Information der Bevölkerung sicherstellen. Dieses Vorgehen bietet Gewähr für eine
bürgernahe Kantonsverfassung.
· Nach der Überarbeitung des Verfassungsentwurfes wird die Expertenkommission ihren Bericht
der Regierung abzuliefern haben. Auf dieser Grundlage erarbeitet das zuständige Justiz-,
Polizei- und Sanitätsdepartement anschliessend den Botschaftsentwurf zuhanden der
Regierung, welche die Botschaft an den Grossen Rat verabschieden wird.
· Der Grosse Rat berät die Vorlage und verabschiedet die neue Kantonsverfassung zuhanden
des Volkes. Es hat über die neue Verfassung zwingend in einer Abstimmung zu befinden.
· Die eigentlichen Revisionsarbeiten dauern voraussichtlich drei bis vier Jahre.
· Diesen Weg des üblichen Gesetzgebungsverfahrens hat der Grosse Rat auf Vorschlag der
Regierung beschlossen.
Jahr: 1998