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Der Entwurf des Bundes für eine neue Gewässerschutzverordnung behandelt fast alle im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer geregelten Bereiche, nämlich die Anforderungen an abzuleitendes verschmutztes Abwasser, die Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb von Kläranlagen, den planerischen Schutz der Gewässer (insbesondere des Grundwassers), das Sichern angemessener Restwassermengen, das Verhindern anderer nachhaltiger Einwirkungen auf die Gewässer sowie den Vollzug. Die Regierung begrüsst den übersichtlichen Aufbau der Verordnung und den für die Behörden grösser gewordenen Spielraum. Mängel werden indessen auch festgestellt: Streckenweise ist der Entwurf sehr kompliziert formuliert, es fehlen Anforderungen an die Wasserqualität des Grundwassers und der Vorsorgegedanke im Kapitel über die Abwasserbeseitigung ist nicht genügend berücksichtigt worden. Es wird daher beantragt, diese Mängel noch zu beheben.
Gemäss neuem Gewässerschutzgesetz gelten die Restwasserbestimmungen nur für Fliessgewässer, die ständig Wasser führen. Demgegenüber sind Fliessgewässer, die während mehr als 18 Tagen im Jahr kein Wasser führen, von den Restwasserbestimmungen ausgenommen. Die vorgesehene Gewässerschutzverordnung will nun auch Wasserentnahmen aus Fliessgewässern mit Abschnitten ohne ständige Wasserführung der Bewilligungspflicht unterstellen. Diese Absicht verkennt nach Auffassung der Regierung den klaren Wortlaut des Gesetzes. Sie beantragt eine Überarbeitung der Verordnung in dem Sinn, dass der Geltungsbereich der Restwasserbestimmungen auf jene Fliessgewässer beschränkt wird, deren Abflussmenge auf der ganzen Länge der Restwasserstrecke grösser als Null ist.

Aus den Gemeinden
An die veranschlagten Kosten des Ausbau- und Sanierungsprojekts "Verbauungsweg Kühnihorn" der Gemeinde St. Antönien von 1.4 Mio. Franken wird ein Kantonsbeitrag von 29 Prozent zugesichert.
An die Kosten des Lawinenverbauungsprojekts "Bleika/Ischatobel" der Gemeinde St. Antönien-Ascharina von 2.5 Mio. Franken wird ein Kantonsbeitrag von 31 Prozent zugesichert.
Der Wiederaufbau und die Verlegung des Standorts des abgebrannten Prasseriestalls des Gutsbetriebs der Psychiatrischen Klinik Waldhaus in Chur wird genehmigt.
Gutgeheissen werden überdies eine Revision der Ortsplanung von Castrisch, mit einzelnen Vorbehalten, Auflagen und Bedingungen die Totalrevision der Ortsplanung von Samedan sowie mit Vorbehalten und Anweisungen eine Teilrevision der Ortsplanung von Stierva.
Für verschiedene Strassenbauprojekte werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 5.3 Mio. Franken freigegeben.

Personelles
Romeo Anton Stetter, geb. 1962, von St. Gallen, wohnhaft in Chur, wird an die neugeschaffene Stelle eines Stabsmitarbeiters Steuerrecht und EDV bei der Steuerverwaltung gewählt. Er hat seine Stelle bereits angetreten.
Stephan Eberle, geb. 1962, von Amden, wohnhaft in Chur, wird Revisor bei der Steuerverwaltung. Er tritt seine Stelle Anfang 1998 an.

Zustelldatum: Donnerstag, 30. Oktober 1997
Jahr: 1998
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