Der Entwurf des Bundes für eine neue Gewässerschutzverordnung behandelt fast alle im
Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer geregelten Bereiche, nämlich die Anforderungen an
abzuleitendes verschmutztes Abwasser, die Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb von
Kläranlagen, den planerischen Schutz der Gewässer (insbesondere des Grundwassers), das
Sichern angemessener Restwassermengen, das Verhindern anderer nachhaltiger Einwirkungen
auf die Gewässer sowie den Vollzug. Die Regierung begrüsst den übersichtlichen Aufbau der
Verordnung und den für die Behörden grösser gewordenen Spielraum. Mängel werden indessen auch
festgestellt: Streckenweise ist der Entwurf sehr kompliziert formuliert, es fehlen Anforderungen
an die Wasserqualität des Grundwassers und der Vorsorgegedanke im Kapitel über die
Abwasserbeseitigung ist nicht genügend berücksichtigt worden. Es wird daher beantragt, diese
Mängel noch zu beheben.
Gemäss neuem Gewässerschutzgesetz gelten die Restwasserbestimmungen nur für Fliessgewässer,
die ständig Wasser führen. Demgegenüber sind Fliessgewässer, die während mehr als 18 Tagen im
Jahr kein Wasser führen, von den Restwasserbestimmungen ausgenommen. Die vorgesehene
Gewässerschutzverordnung will nun auch Wasserentnahmen aus Fliessgewässern mit Abschnitten
ohne ständige Wasserführung der Bewilligungspflicht unterstellen. Diese Absicht verkennt nach
Auffassung der Regierung den klaren Wortlaut des Gesetzes. Sie beantragt eine Überarbeitung der
Verordnung in dem Sinn, dass der Geltungsbereich der Restwasserbestimmungen auf jene
Fliessgewässer beschränkt wird, deren Abflussmenge auf der ganzen Länge der Restwasserstrecke
grösser als Null ist.
Aus den Gemeinden
An die veranschlagten Kosten des Ausbau- und Sanierungsprojekts "Verbauungsweg Kühnihorn"
der Gemeinde St. Antönien von 1.4 Mio. Franken wird ein Kantonsbeitrag von 29 Prozent
zugesichert.
An die Kosten des Lawinenverbauungsprojekts "Bleika/Ischatobel" der Gemeinde St.
Antönien-Ascharina von 2.5 Mio. Franken wird ein Kantonsbeitrag von 31 Prozent zugesichert.
Der Wiederaufbau und die Verlegung des Standorts des abgebrannten Prasseriestalls des
Gutsbetriebs der Psychiatrischen Klinik Waldhaus in Chur wird genehmigt.
Gutgeheissen werden überdies eine Revision der Ortsplanung von Castrisch, mit einzelnen
Vorbehalten, Auflagen und Bedingungen die Totalrevision der Ortsplanung von Samedan sowie
mit Vorbehalten und Anweisungen eine Teilrevision der Ortsplanung von Stierva.
Für verschiedene Strassenbauprojekte werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 5.3 Mio.
Franken freigegeben.
Personelles
Romeo Anton Stetter, geb. 1962, von St. Gallen, wohnhaft in Chur, wird an die
neugeschaffene Stelle eines Stabsmitarbeiters Steuerrecht und EDV bei der Steuerverwaltung
gewählt. Er hat seine Stelle bereits angetreten.
Stephan Eberle, geb. 1962, von Amden, wohnhaft in Chur, wird Revisor bei der
Steuerverwaltung. Er tritt seine Stelle Anfang 1998 an.
Zustelldatum: Donnerstag, 30. Oktober 1997
Jahr: 1998