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Auch in unserem Kanton leben Mitmenschen mit körperlichen, geistigen, psychischen, sprachlichen oder sensorischen Beeinträchtigungen. Dies erschwert oder verunmöglicht ihnen viele Aktivitäten im Erwerbsleben, in der Freizeit und im Bildungsbereich, die für den übrigen Bevölkerungsteil selbstverständlich sind. Ziel der kantonalen Behindertenpolitik muss darum sein, den behinderten Mitmenschen eine Lebensgestaltung zu ermöglichen, die sich an dem orientiert, was für die Mehrheit der Gesellschaft üblich und normal ist.

Das geltende Behindertengesetz ermöglicht leider nur wenige Massnahmen, um die Integration von Personen mit Behinderungen in den gesellschaftlichen Alltag zu fördern. Es enthält zahlreiche Bestimmungen über die Sonderschulung, die Anliegen der erwachsenen Behinderten sind aber nur am Rande erwähnt. Das heutige Behindertengesetz regelt ausschliesslich die Bau- und Betriebsbeiträge für stationäre Einrichtungen wie Wohnheime, geschützte Werkstätten und Beschäftigungsstätten. Der Kanton kann demnach lediglich in diesem stationären Bereich tätig werden. Andere Angebote, auch wenn sie sinnvoller, wirksamer und besser wären, kann er nicht fördern.

Mit der Teilrevision des kantonalen Behindertengesetzes soll erreicht werden, dass behinderte Menschen ihr Leben so weit als möglich selbständig gestalten können. Das revidierte Behindertengesetz bezweckt als Hauptziel, behinderte Mitmenschen in die Gesellschaft einzugliedern. Dies geht über die bloss räumliche Eingliederung in die Arbeits-, Wohn- und Freizeitwelt hinaus. Die neue kantonale Behindertenpolitik will Menschen mit Behinderungen in den gesamten Bereich des beruflichen und nichtberuflichen Lebens einbeziehen.

Mit der Teilrevision des kantonalen Behindertengesetzes werden in Ergänzung zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung sowie zur übrigen eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung die Grundlagen für eine heute allgemein anerkannte Förderung von Menschen mit Behinderungen geschaffen. Die stationäre Betreuung ist für einen Teil der Menschen mit Behinderungen selbstverständlich weiterhin von grosser Bedeutung. Für die anderen sind jedoch nichtstationäre Wohnformen und Betreuungsangebote im ambulanten Bereich notwendig. Zur angestrebten Integration der Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft zählen ebenso Arbeitsmöglichkeiten in der freien Wirtschaft sowie der Zugang zu Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten.

Das revidierte Gesetz ermöglicht als wesentliche Neuerung die Förderung der beruflichen Eingliederung und der Mobilität der behinderten Menschen. Gefördert werden kann insbesondere auch die ambulante Hilfe. Dazu gehört die Betreuung und Hilfe beim selbständigen Wohnen, die Betreuung am Arbeitsplatz oder etwa die Begleitung und Erleichterung des Zugangs zu Beschäftigungs-, Freizeit- und Bildungsangeboten.

Die Regierung und der Grosse Rat sind überzeugt, dass mit dem neuen Behindertengesetz eine gute Grundlage geschaffen wurde, um auch in unserem Kanton die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am sozialen, kulturellen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Der Grosse Rat stimmte der Teilrevision des kantonalen Behindertengesetzes ohne Gegenstimme zu. Namens der Regierung empfehle ich allen Bündnerinnen und Bündnern, dieser Teilrevision ebenfalls zuzustimmen.

Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes Graubünden
Jahr: 1998
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