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In diesen Tagen hat das neue Ausschaffungsgefängnis für den Vollzug der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft in Davos seinen Betrieb aufgenommen. Es soll als Provisorium bis zur Inbetriebnahme eines definitiven Ausschaffungsgefängnisses genutzt werden.
Das Ausschaffungsgefängnis bietet Platz für maximal zehn Insassen. Es verfügt über fünf Zellen, einen Aufenthaltsraum, Besuchsräume sowie einen Spazierhof. Mit dem Betrieb des Ausschaffungsgefängnisses wurde die Kantonspolizei in Davos betraut.
Die Regierung hat im vergangenen Frühjahr die vorübergehende Umnutzung und den Umbau der Haftzellen im Gebäude der Kantonspolizei in Davos für den Vollzug der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft beschlossen. Während einer dreimonatigen Umbauphase wurden die bestehenden, zum Vollzug der Polizei- und Untersuchungshaft bestimmten Zellen an die veränderten Anforderungen der Ausschaffungshaft angepasst. Bisher mussten die Ausschaffungshäftlinge des Kantons Graubünden teilweise in anderen Kantonen untergebracht werden, was für den Kanton Graubünden mit hohen Kosten verbunden war. Zur Sicherstellung der Durchführung eines Wegweisungsverfahrens können Ausländer, welche keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen, während der Vorbereitung des Entscheides für maximal neun Monate in Haft genommen werden.
Während der Nutzung der Zellen in Davos für die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft müssen die Polizei- und Untersuchungshäftlinge in den Haftzellen der umliegenden Polizeiposten oder in der Strafanstalt Sennhof in Chur untergebracht werden.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen, lic. iur. Heinz Brand, Tel. 081-257 25 21
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