In diesen Tagen hat das neue Ausschaffungsgefängnis für den Vollzug
der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft in Davos seinen Betrieb
aufgenommen. Es soll als Provisorium bis zur Inbetriebnahme eines
definitiven Ausschaffungsgefängnisses genutzt werden.
Das Ausschaffungsgefängnis bietet Platz für maximal zehn Insassen.
Es verfügt über fünf Zellen, einen Aufenthaltsraum, Besuchsräume sowie
einen Spazierhof. Mit dem Betrieb des Ausschaffungsgefängnisses wurde
die Kantonspolizei in Davos betraut.
Die Regierung hat im vergangenen Frühjahr die vorübergehende
Umnutzung und den Umbau der Haftzellen im Gebäude der Kantonspolizei in
Davos für den Vollzug der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft
beschlossen. Während einer dreimonatigen Umbauphase wurden die
bestehenden, zum Vollzug der Polizei- und Untersuchungshaft bestimmten
Zellen an die veränderten Anforderungen der Ausschaffungshaft angepasst.
Bisher mussten die Ausschaffungshäftlinge des Kantons Graubünden
teilweise in anderen Kantonen untergebracht werden, was für den Kanton
Graubünden mit hohen Kosten verbunden war. Zur Sicherstellung der
Durchführung eines Wegweisungsverfahrens können Ausländer, welche keine
Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen, während der
Vorbereitung des Entscheides für maximal neun Monate in Haft genommen
werden.
Während der Nutzung der Zellen in Davos für die Vorbereitungs- und
Ausschaffungshaft müssen die Polizei- und Untersuchungshäftlinge in den
Haftzellen der umliegenden Polizeiposten oder in der Strafanstalt
Sennhof in Chur untergebracht werden.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen, lic. iur. Heinz Brand, Tel. 081-257 25 21