Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), der die Kantone
Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis
angehören, hat an ihrer Sitzung vom 18. August 1998 in Andermatt
beschlossen, die Vorlage über eine leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu unterstützen. Nach Auffassung der RKGK
liegt die LSVA-Vorlage im Gesamtinteresse unseres Landes, weil sie
wesentlich zur Realisierung neuer Bahn-Alpentransversalen sowie zu einer
verkehrs- und umweltpolitisch erwünschten Umlagerung des Güterverkehrs
von der Strasse auf die Schiene beiträgt und verhindert, dass unser Land
von einer eigentlichen 40-Tonnen-Lastwagenlawine überrollt wird. Damit
erfüllt die Vorlage die Anliegen des vom Schweizer Volk verlangten
Alpenschutzes.
Zur positiven Haltung der RKGK gegenüber der LSVA hat zudem
beigetragen, dass bei der Rückverteilung des Kantonsdrittels der
besonderen Benachteiligung der Berg- und Randgebiete durch die LSVA
speziell Rechnung getragen wird. Für die meisten Bergdörfer sind die
Möglichkeiten des Einsatzes von 40-Tonnen-Lastwagen aus topographischen
Gründen beschränkt, weshalb dünnbesiedelte Bergregionen in einem
geringeren Ausmass von der Produktivitätssteigerung der
40-Tonnen-Lastwagen profitieren können. Zudem weisen sie oft grössere
Distanzen zu den Verteilzentren des Mittellandes auf, was höhere
Transportkosten zur Folge hat.
Gremium: Regierungskonferenz der Gebirgskantone
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden